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  • 02.03.2011 | Kurz berichtet

    Erfolgreiche Abmahnung gegen P-Konto-Gebühren

    Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die VR Bank Mittelsachsen erfolgreich abgemahnt. Hintergrund: Die Bank verlangte 15 EUR monatlich für das Führen eines P-Kontos. Die Bank gab laut der Verbraucherzentrale am 27.1.11 die geforderte Unterlassungserklärung ab.  

     

    Nach einer Umfrage von „Vollstreckung effektiv“ verlangen einige Banken für das P-Konto höhere Gebühren als für ein normales Girokonto. Nach Meinung der Verbraucherzentrale lässt der Kontopfändungsschutz jedoch keine zusätzlichen Kosten für ein P-Konto zu. Sie will daher weiter abmahnen.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 37 | ID 142643