03.05.2011 | Der praktische Fall
Prüfen Sie sich selbst
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen regelmäßig praxisrelevante Fragen zur Zwangsvollstreckung, diesmal zur Gerichtsvollzieher-Vollstreckung. Die Auflösung finden Sie in VE 6/11.
Beispiel 1: Die Home-Entertainment-Anlage des Freundes |
Gläubiger G. beauftragt den Gerichtsvollzieher X. mit der Zwangsvollstreckung. X. durchsucht die Wohnung des Schuldners S. und findet eine sehr teure Home-Entertainment-Anlage. Als X. diese pfänden will, gibt S. an, dass die Anlage seinem Freund F. gehört. Die Anlage sei nur deshalb bei S., da der F. zu Hause zurzeit nicht genügend Platz habe. Kann X. die Anlage pfänden? Wenn ja, was kann F. dagegen unternehmen, wenn er tatsächlich Eigentümer der Sache ist? |
Beispiel 2: Vollstreckung aus arbeitsgerichtlichem Vergleich |
Der Schuldner S. hat sich in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zur Zahlung eines Bruttobetrags von 5.000 EUR verpflichtet. Gläubiger G. beauftragt den Gerichtsvollzieher Y. mit der Zwangsvollstreckung. Wird Y. in dieser Höhe vollstrecken? |
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