01.02.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Neue Pfändungsfreigrenzen greifen nicht automatisch
| Wie bereits in „Vollstreckungeffektiv“ 12/01, 76, dargestellt, wurden zum 1.1.02 diePfändungsfreigrenzen drastisch erhöht. Dies führt zueiner wesentlichen Verschlechterung der Vollstreckungsaussichten. BeiGläubigern herrscht zudem große Verunsicherung darüber,nach welchem Recht Altpfändungen zu beurteilen sind, deren zuGrunde liegende Forderungen erst im Jahr 2002 fällig werden bzw.geworden sind. |
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