12.01.2026 · Nachricht · Akteneinsicht
Einsicht in Messunterlagen und uneinsichtige Bußgeldbehörden
| Die Frage des Umfangs der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren (Stichwort: Einsicht in die gesamte Messreihe) wird schon seit Jahren diskutiert. Immer wieder haben sich OLG und auch AG zu den Fragen geäußert und bejahen in der Regel ein Recht des Verteidigers/Betroffenen auf Zurverfügungstellung dieser Daten. Diese Rechtsprechung scheint aber noch immer nicht bei allen Bußgeldbehörden angekommen zu sein. Dafür spricht der Umstand, dass vor allem die AG zu den Fragen immer wieder Stellung nehmen müssen. Wir stellen dazu Entscheidungen aus der letzten Zeit vor. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat