23.08.2010 | EU-Fahrerlaubnis
Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach abgelehnter Erteilung einer deutschen FE
| Eine Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein in Deutschland für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gesperrter Bürger eine tschechische EU-Fahrerlaubnis (mit eingetragenem tschechischen Wohnsitz) erwirbt, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr in Deutschland zu führen (OLG Stuttgart 26.5.10, 2 Ss 269/10, Abruf-Nr. 102283). |
Praxishinweis
Die Entscheidung betrifft die Rechtslage seit dem 19.1.09.
- vgl. dazu Mosbacher/Gräfe NJW 09, 801.
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 156 | ID 137922