08.12.2025 · Nachricht · Standkosten
Wenn der vom Versicherer benannte Restwertkäufer das Fahrzeug nicht abholt: Standkosten werden fällig
| Der Versicherer benennt früh genug einen Händler, der für das total beschädigte Fahrzeug einen höheren Betrag bietet, als im Schadengutachten benannt. An den wird am 27.11. verkauft. Allerdings holt der Händler das Fahrzeug erst am 26.01. ab. Das Autohaus, wo das verunfallte Fahrzeug bis dahin verwahrt wird, berechnet Standgeld an den Geschädigten. Der macht diesen Schaden beim Schädiger geltend. Zu Recht, sagt das LG Magdeburg in der Berufungsinstanz. |
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