15.01.2026 · Nachricht · Restwert
Entwarnung: Die angekündigte Altautoverordnung aus Brüssel ist noch lange nicht anwendbar
| Verschiedene Anfragen von Werkstätten und Schadengutachtern sind Anlass für folgende Klarstellung: Aus Brüssel kommt eine neue Altautoverordnung, die den Handel mit verunfallten Fahrzeugen deutlich erschweren und bei extrem beschädigten Fahrzeugen unmöglich machen wird. Aber nur die Ruhe. In der Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 12.12.2025, die aus Anlass der vorläufigen Einigung des Ratsvorsitzes und Vertretern des Europäischen Parlaments herausgegeben wurde, steht zu lesen: |
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