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  • 08.12.2025 · Nachricht · Regress

    Vereinbarung schützt vor durchgreifendem Regress des Versicherers

    | Dass die Vereinbarung der Preisbestandteile mit dem Kunden ein guter Schutz vor durchgreifenden Regressen des Versicherers gegen die Werkstatt ist, vertritt UE schon lange. Denn der Versicherer kann, weil er aus abgetretenem Recht des Kunden der Werkstatt vorgeht, nur das zurückverlangen, was der Kunde auch zurückverlangen könnte. Ist mit dem aber ein Preis vereinbart und wurde ihm auch dieser Preis berechnet, kann der Kunde nichts zurückverlangen. Das bestätigt rund um Verbringungs- und Probefahrtkosten das AG Döbeln, Zweigstelle Hainichen. |