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  • 08.12.2025 · Nachricht · Regress

    Gescheiterter Regress des Versicherers gegen Abschleppunternehmer wegen Abmeldekosten

    | Das Unfallfahrzeug strandet als Totalschaden beim Abschleppunternehmer, die unfallverletzte Geschädigte bittet ihn darum, die Abmeldung des Fahrzeugs zu organisieren. Inklusive der Dienstleistung kostet das 69 Euro, die mit auf der Abschlepprechnung stehen. Der Versicherer erstattet den Betrag an den Geschädigten und verlangt ihn im Wege des Regresses vom Abschleppunternehmer zurück. Zu Unrecht, wie das AG Auerbach entschied. |