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  • 20.01.2026 · Nachricht · Regress

    AG Köln: Honorarregress gegen Gutachter bei nicht vereinbartem Honorar

    | Ein sehr gelungenes Urteil des AG Köln ist geeignet, anderen Gerichten als Vorlage zu dienen, wenn es um Frage der Üblichkeit des berechneten Honorars geht. Der als Schätzgrundlage maßgebliche Korridor aus der BVSK- Honorarbefragung sei der HB V Korridor, da der eine Spanne aufzeige, die sicherstellt, dass mindestens 50 Prozent aller Mitglieder des BVSK keinen niedrigeren Betrag berechnen. |