19.01.2026 · Nachricht · Kasko
Ergänzendes zur Unwirksamkeit der alten HUK-Vorteilsausgleichsabtretung
| In den von der HUK-Coburg auf der Grundlage des früheren von ihr vorgelegten Formulars zur Vorteilsausgleichsabtretung geführten Regressprozessen wird um die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der darin formulierten Abtretung gerungen. Manche Richter erkennen die Unsinnigkeit der Formulierung, meinen aber, das sei nicht entscheidend, denn die HUK und der Geschädigte wüssten ja, was gemeint war. Das ist nach Auffassung von UE zu kurz gesprungen. |
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