08.09.2015 · Fachbeitrag aus Praxisführung professionell · Medizinische Versorgung
Der Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt das deutsche Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Die teils traumatisierten Menschen haben aber nicht nur Anspruch auf die medizinische Versorgung beim Arzt. Im Bedarfsfall können auch Physio- und Ergotherapie sowie logopädische und podologische Behandlungen verordnet werden. Bei der Abrechnung gelten allerdings Besonderheiten.
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