01.09.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Privates Veräußerungsgeschäft
Wird eine Immobilie nach dem Erbfall vom Gesamtrechtsnachfolger verkauft, sind diesem die Vorbesitzzeit und die eventuelle Selbstnutzung des Erblassers zuzurechnen. Prinzipiell muss beim Verkauf also keine Steuerpflicht nach § 23 EStG befürchtet werden, wenn der Erblasser die Immobilie länger als zehn Jahre in seinem Eigentum hatte oder er diese selbst genutzt hat. Allerdings scheinen die Finanzämter nun – wieder – die sogenannte Neujahrsfalle beim Verkauf eines Eigenheims durch den ...
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10.04.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Unternehmensnachfolge · Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge bildet den Kern einer geordneten, frühzeitigen und steueroptimierten Vermögensnachfolgeregelung. Für die vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten unter der eigenen Absicherung des Übertragenden auf die eigenen Angehörigen ein klassisches und bewährtes Beispiel in der Gestaltungspraxis.
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26.01.2026 · Fachbeitrag aus Praxisführung professionell · Elternzeit
In Deutschland genießen Arbeitnehmer während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Plant der Arbeitgeber, die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufzuteilen, greift der Kündigungsschutz nicht nur vor Beginn des ersten Abschnitts, sondern auch vor dem Beginn des oder der weiteren Zeitabschnitte (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 05.11.2025, Az. 11 SLa 394/25, ...
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17.10.2025 · Nachricht aus Löhne und Gehälter professionell · Ausbildungsdienstverhältnisse/Entgelt
Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2026.
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17.10.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Unternehmensnachfolge · Erbschaftsteuer
Wer land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit Freiflächen-PV- oder Windkraftanlagen vererbt oder verschenkt, muss mit einer erhöhten Steuerlast rechnen. Denn das FA ordnet solche Flächen nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu, sondern dem Grundvermögen. Das führt bei Hofübergaben zu deutlich höheren Steuerwerten.
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