06.03.2025 ·
Sonderausgaben aus AA Arbeitsrecht aktiv · Downloads · Arbeitsvertragsrecht
Vergütungsstreitigkeiten stehen in der arbeitsrechtlichen Praxis auf der Tagesordnung. Anwälte können hier auf eine breite Wissensbasis zum materiellen Recht zurückgreifen. Aber wie steht es um Ihr prozessuales Wissen? Aktuelle Praxis-Informationen sind hier oft Mangelware.
AA Arbeitsrecht aktiv schließt die Informationslücken in diesem wichtigen Bereich und macht Sie gezielt fit für die erfolgreiche Verfahrensführung! Unsere neue Sonderausgabe zeigt die für Bestandsschutz- und Vergütungsstreitigkeiten relevanten prozessrechtlichen Fehlerquellen auf, entschärft die Fallstricke des arbeitsrechtlichen Verfahrens und erläutert, wie konsequente Vertragsgestaltung arbeitsrechtliche Streitigkeiten um die Vergütung von vornherein verhindert.
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26.06.2024 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Gewerbesteuer
Vom Computerleasing bis zur Vermietung bzw. Verpachtung von Betriebsstätten – alle entgeltlichen Überlassungstatbestände können gewerbesteuerlich zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Vorsicht ist insbesondere bei Finanzierungsmodellen geboten. Die Gemeinnützigkeit von Stiftungen und anderen Körperschaften schützt nicht immer vor unangenehmen Feststellungen der Finanzbehörden. SB erläutert deshalb die Einzelheiten zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen.
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15.04.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Auslieferung
Mit Beschluss vom 20.9.23 hat der BGH entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität der Verurteilung eines ausgelieferten Angeklagten nicht notwendigerweise entgegensteht, auch wenn die rechtliche Würdigung der Verurteilung von jener der Auslieferungsbewilligung abweicht. Jedoch muss ihnen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegen.
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30.01.2026 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Betriebliche Altersvorsorge
Bereits im Beitrag zur Behandlung von GF-Pensionszusagen im Rahmen der Unternehmensnachfolge (GStB 23, 185) hatten wir darauf hingewiesen, dass der Ausstieg der „Boomer-Geschäftsführer“ in vollem Gange ist. Rund drei Jahre später können wir anhand unserer praktischen Tätigkeit berichten, dass sich die Ausstiegswelle derart dynamisch entwickelt hat, dass selbst unsere kühnsten Erwartungen übertroffen wurden.
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