23.01.2018 · Fachbeitrag aus Apotheke heute · Wettbewerbsrecht
Eine Apotheke darf preisgebundene Arzneimittel nicht zusammen mit Brötchen-Gutscheinen abgeben. Dies ist ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az. 6 U 164/16, Urteil unter www.dejure.org ).
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