30.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Gestaltungshinweis
Vor allem „kleinere“ Stiftungen (Stiftungskapital von bis zu 100.000 EUR) äußern oftmals den Wunsch, sich mit anderen rechtsfähigen Stiftungen zusammenzuschließen. Dies geschieht deshalb, weil erkannt wird, dass die Erträge des Stiftungskapitals - insbesondere in Zeiten niedriger Verzinsung - nicht ausreichen, um nachhaltig den Stiftungszweck zu verwirklichen und nicht selten erst nach Errichtung bemerkt wird, dass in räumlicher Nähe eine Stiftung mit demselben Stiftungszweck ...
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30.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Der praktische Fall
Aus organisatorischen Gründen werden wirtschaftliche Tätigkeiten von gemeinnützigen Körperschaften häufig ausgegliedert. Durch die Ausgliederung auf eine Kapitalgesellschaft kann es jedoch zu einer Umsatzsteuerbelastung der Leistungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft kommen. Der Anfall von Umsatzsteuer lässt sich allerdings vermeiden, wenn zwischen den Gesellschaften ein Organschaftsverhältnis besteht. Insbesondere, wenn die gemeinnützige Mutterkörperschaft nur steuerfreie ...
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30.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Umsatzsteuer
Im Fall einer Stadt (juristische Person des öffentlichen Rechts), die den Betrieb von Schwimmbädern, Sportplätzen und des Tierparks auf eine GmbH übertragen hatte, an der sie mit 75 % beteiligt ist, hat das FG Brandenburg entschieden, dass Ausgleichszahlungen der Stadt als Entgelt für die von der GmbH erbrachte Bewirtschaftung der Einrichtungen der Umsatzsteuer unterliegen.
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30.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · FG Schleswig-Holstein
Das FG Schleswig-Holstein hat in einer in Gründung befindlichen rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts keinen begünstigten Zuwendungsempfänger i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG gesehen und hält die für die Vorgesellschaft entwickelten Grundsätze für nicht entsprechend anwendbar.
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Investmenttipp des Monats
„Kaufe nichts, was Du nicht verstehst.“ Eine einfache wie sinnvolle Börsenregel. Dies gilt zumindest, wenn sie so interpretiert wird, dass keine Investments getätigt werden sollten, bei denen man als Anleger das Gefühl hat, alle Chancen und Risiken nicht vollkommen erfasst zu haben.
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Vermögensverwaltung
Die Tätigkeiten einer gemeinnützigen Stiftung lassen sich bekanntlich in drei Sphären einteilen: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; letzterer untergliedert sich in den steuerbegünstigten Zweckbetrieb und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Vermieten gemeinnützige Stiftungen im Rahmen der Vermögensverwaltung Grundbesitz langfristig an Dritte, bewegen sie sich grundsätzlich im Bereich der steuerfreien Vermögensverwaltung.
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Im Anschluss an SB 09, 67, behandelt der folgende Beitrag die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Darlehensvergabe an Dritte durch eine gemeinnützige Stiftung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzustufen ist und sich darüber hinaus als gewerbsmäßige Kreditvergabe an den Normen des Kreditwesengesetzes (KWG) messen lassen muss.
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Betriebsprüfung
Nachdem wir in SB 09, 95, zu häufige Betriebsprüfungsfällen bei Stiftungen über die Umsatzsteuersonderprüfung berichtet haben, befasst sich der folgende Beitrag mit typischen Ertragsteuerfällen aus der Praxis.
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Ertragsteuern
Sponsoring ist für viele gemeinnützige Stiftungen eine wichtige Einnahmequelle. Jedoch sind beim Sponsoring die Grenzen zwischen steuerbefreiter Vermögensverwaltung und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB) fließend („Hinweis ohne besondere Hervorhebung“) und bergen daher steuerliche Risiken (Alvermann, SB 09, 14). Der folgende Beitrag zeigt auf, wie im Falle der Zuordnung des Sponsorings zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die ...
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01.09.2009 · Fachbeitrag aus SB · Verwaltungsgerichtshof
Der Veranstalter eines Tennisturniers hatte eine Sponsorenvereinbarung mit einer in Malta ansässigen Firma geschlossen, die Sportwetten anbietet. Das Regierungspräsidium hatte nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV die Werbung untersagt. Der Veranstalter hielt dagegen, dass Sponsoring keine Werbung i.S. der GlüStV sei. Nennung und Präsentation des Sponsors sei keine Werbung für dessen Produkte, da nur dessen Name neben anderen Firmennamen erscheine.
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