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  • · Fachbeitrag · Grundsteuer

    Keine Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Die Neubewertung der Grundsteuer wirft in der Praxis immer wieder die Frage auf, wie weit die Finanzverwaltung bei der Ableitung von Bodenwerten gehen darf. Das FG Düsseldorf hat hierzu mit Urteil vom 22.5.25 (11 K 2040/24 Gr,BG; NZB anhängig, BFH-Az. II B 50/25) klare Grenzen gezogen.

     

    Sachverhalt

    Die Beteiligten stritten darüber, ob das Finanzamt berechtigt war, aufgrund eines angeblich abweichenden Entwicklungszustands einen eigenen Bodenwert abzuleiten.

     

    Das zu bewertende Grundstück liegt im Außenbereich, ist 1.020 qm groß und Teil einer weitläufigen Bodenrichtwertzone. Für landwirtschaftliche Nutzung beträgt der Bodenrichtwert 5,50 €/qm, für baureifes Land 90 €/qm.