14.07.2025 · Nachricht aus PStR · Veranstaltungs-Tipp
Die LEGAL REVOLUTION ( legal-revolution.com/de ) ist Europas größte Kongressmesse für Recht und Compliance – der Treffpunkt für die gesamte Rechtsabteilung, Wirtschaftskanzlei und Compliance-Abteilung. Das IWW Institut ist mit einem Stand vor Ort. Besuchen Sie uns und lassen Sie uns in den Austausch kommen.
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07.07.2025 · Nachricht aus PStR · BGH
Der BGH bestätigt die vom LG verhängten Haftstrafen gegen zwei Londoner Fondsmanager wegen
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Das Urteil des LG Bonn (1.2.24, 29 KLs-214 Js 16/22-1/22) ist damit rechtskräftig (27.5.25, 1 StR 364/24, Abruf-Nr. 248899).
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07.07.2025 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Mischt ein LKW-Fahrer auf Anweisung seines Chefs den Diesellieferungen an Kunden Heizöl bei, um niedrigere Energiesteuer abführen zu müssen, ist fraglich, ob ein Angestellter überhaupt Täter einer Hinterziehung von Energiesteuer sein kann. Der BGH hat dies bejaht.
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07.07.2025 · Nachricht aus PStR · BFH
Der BFH hat entschieden, dass die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch gilt, wenn der vom FA beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt (20.2.25, VI R 18/22, Abruf-Nr. 247958 ). Dies gilt auch, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.
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03.07.2025 · Fachbeitrag aus PStR · Einziehung
Wer für die Erstellung von Schein- oder Abdeckrechnungen eine „Provision“ erhält, ist tauglicher Einziehungsadressat. Das hat das LG Hamburg entschieden.
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02.07.2025 · Fachbeitrag aus PStR · Schätzung
Schätzungsfälle gehören in der Praxis zum Standardrepertoire. Umso bemerkenswerter ist, dass den Strafgerichten die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen unverändert Probleme zu bereiten scheint. Der 1. Strafsenat des BGH sah sich deshalb veranlasst, den bislang nur unzureichend beachteten Aspekt, welchen Einfluss die Gewinnermittlungsart auf das Schätzungsergebnis haben kann, erneut zu betonen.
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02.07.2025 · Fachbeitrag aus PStR · Kryptomessenger
Bei der EncroChat-Entscheidung hatte der EuGH keinen Verstoß gegen europäische Rechtshilferegelungen und kein Beweisverwertungsverbot
angenommen, wenn das rechtliche Gehör gewährleistet wurde (30.4.24, C-670/22, BeckRS 2024, 8796; Buckow, PStR 24, 174). Ermittlungsbehörden haben nun weltweit kriminell genutzte Kryptomessenger infiltriert und
geschlossen, z. B. Ghost in Australien, Exclu in den Niederlanden, MATRIX durch Europol, Phantom Secure in Kanada. Deutsche Obergerichte haben ...
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02.07.2025 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Die AStBV (St) 2025 (BStBl I 25, 507) ist mit Wirkung vom 1.4.25 an die
Stelle der AStBV (St) 2023/2024 getreten (zu letzterer Gehm, PStR 24, 60 ff.). Insofern ergeben sich wieder einige Neuerungen für das Steuerstraf- sowie für das steuerliche Bußgeldverfahren, deren praxisrelevantesten hier vorgestellt werden sollen. Aus Nr. 1 Abs. 1 AStBV (St) 2025 ergibt sich, dass diese Verwaltungsanweisung nur gegenüber den Finanzbehörden gilt. Weil jedoch Steuerstraf- und -bußgeldverfahren ...
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02.07.2025 · Fachbeitrag aus PStR · Steuergestaltung
Der BFH hat zu einer sog. Cum-Cum-Gestaltung entschieden, dass zur Sicherheit übereignete Aktien dem Sicherungsnehmer als kurzfristigem Inhaber der Aktien zuzurechnen sind, wenn dieser die wesentlichen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) ausüben kann. Nicht relevant ist, ob der Inhaber diese Rechte subjektiv auch wahrnehmen möchte. Soweit das FG im 2. Rechtszug keine außersteuerlichen Gründe für die Besicherung der Wertpapierdarlehensgeschäfte durch ...
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02.07.2025 · Fachbeitrag aus PStR · Unzuverlässigkeit eines Fahrlehrers
Auch nicht verkehrsrechtliche Zuwiderhandlungen eines Fahrlehrers, die seine Vorbildfunktion ausschließen, wie z. B. finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Straftaten wie Diebstahl, Betrug und Untreue, können zu dessen Unzuverlässigkeit führen, wenn sie negative Auswirkungen auf die Tätigkeit als Fahrlehrer befürchten lassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Delikte zum Nachteil der Fahrschüler begangen werden. Das hat das VG Karlsruhe entschieden.
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