26.09.2012 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung. Jeder sozialversicherungspflichtige Bürger hat Anspruch auf diesen Versicherungsschutz. Gesetzliche Grundlage ist das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII). Speziell für Berufskrankheiten ist zudem die Berufskrankheitenverordnung (BKVO) zu beachten. Anders als bei Kranken- oder Rentenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung allein Sache des Arbeitgebers.
Schwerpunkt
Beitrag
11.09.2012 · Fachbeitrag ·
Social Media
Seit Anfang 2012 ermöglicht es PPA jeder MFA, sich mit Kolleginnen auf
Facebook auszutauschen. Schon fast 2.500 Fans folgen PPA – Abonnenten und Nicht-Abonnenten! Nutzen auch Sie unsere neue Plattform und treten Sie ...
23.08.2012 · Fachbeitrag ·
Gesundheitspolitik
Seit Norbert Blüm 1989 den Begriff der Gesundheitsreform prägte, gab es rund ein Dutzend solcher staatlicher Eingriffe in das Gesundheitswesen. Die meisten Reformen sollten die Kosten der Gesetzlichen ...
23.08.2012 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Die gesetzliche Rentenversicherung ist im 6. Sozialgesetzbuch (SGBVI) geregelt. In der hausärztlichen Versorgung spielt die Rentenversicherung jedoch eher eine untergeordnete Rolle. Neben den Altersrenten, die für den hausärztlich behandelnden Arzt keine Rolle spielen, tauchen lediglich Fragen bei der Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit bzw. im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen für den Arzt auf.
20.08.2012 · Fachbeitrag ·
Medizinwissen
Impfungen gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen. Jede Hausarztpraxis sollte daher ein aktives Impfmanagement betreiben und die Patienten regelmäßig auf ihren Impfstatus ansprechen.
Schwerpunkt
Beitrag
18.07.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeiten im Ausland
Innerhalb der Europäischen Union ermöglicht das Recht auf Freizügigkeit jedem EU-Bürger, in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten. Wer aber als MFA nach Großbritannien gehen möchte, merkt schnell, dass es ...
12.07.2012 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Die soziale Pflegeversicherung ist im Wesentlichen im 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch und zwingend auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Das Gleiche gilt für privat Versicherte: Auch sie müssen einen Versicherungsvertrag mit der privaten Pflegeversicherung abschließen.