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Der Datenschutzbeauftragte in der Praxis: Kriterien, Aufgaben und Anforderungsprofil
von Marie Reiter, MFA, Düsseldorf, www.deinberichtsheft.de
| Nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) brauchen Arztpraxen oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit mehr als neun Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beauftragten für den Datenschutz (Datenschutzbeauftragter, DSB). PPA fasst die Voraussetzungen und Fortbildungsmöglichkeiten zusammen. Anhand der Grafik am Ende des Beitrags können Sie selbst prüfen, ob Ihre Praxis ebenfalls einen DSB braucht. |
Welche Praxen benötigen einen DSB?
Zusätzlich zur Beschäftigtenzahl müssen für die Notwendigkeit eines DSB weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
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Wichtig | Die Arztpraxis oder das MVZ hat (nach Aufnahme der datenverarbeitenden Tätigkeit) einen Monat Zeit, einen Datenschutzbeauftragten (schriftlich) zu bestellen. Wird kein DSB bestellt bzw. zu spät bestellt, sieht das BDSG eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro (ggf. sogar höher) vor.
Aufgaben des DSB
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) dient nicht nur dem Zweck, die Praxis rechtlich abzusichern, sondern er hat vor allem eine führende und beratende Position. Er kann die Praxis in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten enorm entlasten (siehe auch PPA 06/2012, Seite 4). Trotzdem sollte ein Praxischef sich im Klaren darüber sein, dass ein DSB auch zusätzliche Ansprüche an die Praxisführung stellen wird (z. B. Zeit, Material und andere Ressourcen). Nachfolgend die wichtigsten Rechte und Pflichten beider Seiten.
Datenschutzbeauftragter (DSB) | Führung der Praxis oder des MVZ |
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Anforderungsprofil eines DSB
Aufgrund seiner verantwortungsvollen Tätigkeit und seiner Mittlerfunktion zwischen Praxisführung und Mitarbeitern sollte der DSB bestimmte Voraussetzungen mitbringen.
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Noch kein staatlich geprüfter Abschluss verfügbar
Zurzeit gibt es für den DSB noch keinen staatlich anerkannten Abschluss. Die Zahl der Fortbildungsangebote ist jedoch enorm. Das Angebot reicht vom Crashkurs bis zum mehrmonatigen Lehrgang. Die Qualitätsunterschiede sind sehr groß. Allerdings gibt es zahlreiche qualifizierte Abschlüsse, welche bei Berufsverbänden, Institutionen, aber auch beim TÜV erreicht werden können. Die fünf wichtigsten dieser Fortbildungen stellt Ihnen PPA in einem gesonderten Beitrag vor (PPA 07/2016, Seite 18).
