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· Fachbeitrag · EBM

Delegation des geriatrischen Basisassessments

von Dr. Dr. Peter Schlüter, Reilingen

| An der Schnittstelle von persönlichen ärztlichen und delegierbaren Leistungen treten immer wieder Probleme auf. Was ist delegierbar und was muss der Arzt höchstpersönlich übernehmen? Inwieweit kann eine delegierte Leistung als ärztliche Leistung abgerechnet werden? Am Beispiel des hausärztlich-geriatrischen Basisassessments nach EBM-Nr. 03360 (alte EBM-Nr. 03240) wird die korrekte Vorgehensweise erläutert. |

Vorgaben des EBM

Das im hausärztlichen Bereich als Einzelleistung abzurechnende geriatrische Basisassessment (einschließlich Hausbesuch) wird sehr oft an qualifizierte MFA übertragen. Dennoch ist zu hinterfragen, ob das hausärztlich-geriatrische Basisassessment auch unter den Bedingungen des neuen Hausarzt-EBM vollständig delegierbar ist. Der obligate Leistungsinhalt des aktuell gültigen geriatrischen Basisassessments nach GO-Nr. 03360 fordert:

 

  • Erhebung und / oder Monitoring organbezogener und übergreifender 
motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen,
  • Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren, wie Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS) und
  • Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren, wie Timed „up & go“, Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment).

Leistungen des Arztes

Im Zusammenhang mit der Durchführung des hausärztlich-geriatrischen 
Basisassessments ist die Durchführung der unter dem ersten Aufzählungspunkt aufgeführten Untersuchungen Arztsache, die unter dem zweiten und dritten Aufzählungspunkt aufgeführten Testverfahren sind delegierbar, die 
Indikationsstellung und Auswertung ist Arztsache. Die geriatrische Betreuung nach EBM-Nr. 03362 kann ebenfalls nur durch den Arzt erbracht werden.

 

  • Beispiel: Geriatrisches Basisassessment eines 87-jährigen Patienten

Ein 87-jähriger Patient eines Altenpflegeheimes ist zeitweise desorientiert und hat Probleme, sich ohne Gehhilfe fortzubewegen. Nach der neuen Definition also ein geriatrischer Fall. Um die Funktionsstörungen zu erfassen und zu dokumentieren, führt der Arzt einen Hausbesuch durch, die begleitende MFA führt die Testverfahren nach Nr. 03360 durch. Wenige Tage später besucht der Arzt den Patienten erneut, unterhält sich mit ihm und bespricht mit dem Pflegepersonal die Medikation (gemeinsame Erstellung des Medikamentenplans). Wegen der Gangunsicherheit des Patienten wird noch eine krankengymnastische Übungsbehandlung durch einen Physiotherapeuten eingeleitet. Die Abrechnung erfolgt nach EBM-Nr. 03362 (zuzüglich Besuchsleistung und Wegegeld.)

Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 10 | ID 42354301