· Fachbeitrag · Kindergeld
Ab 2016 verlangt die Familienkasse zwei Identifikationsnummern
| Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummern nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. |
PRAXISHINWEIS | Die Familienkasse stellt die Kindergeldzahlung ein, wenn ihr am 1. Januar 2016 nicht beide Nummern vorliegen. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig. Verwenden Sie dafür ein Formular unter www.bzst.de in den Rubriken „Steuern national“ und „Steuerliche Identifikationsnummer“. Weil die Identifikationsnummern per Post zugestellt werden, beträgt die Bearbeitungsdauer derzeit vier Wochen (BZSt, Schreiben vom 5.6.2015, Az. St II 2 - S 0305-SE/15/00003-9; Abruf-Nr. 144925). Wenn Sie die Identifikationsnummer erhalten haben, teilen Sie sie Ihrer Familienkasse mit. Verzeichnis aller Familienkassen nach Bundesländern online unter http://tinyurl.com/o7d8jaw |