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31.08.2010 | Steuern

Was kostet mich ein Steuerberater?

von Steuerberaterin Kristina Kern, Mainz (www.kkern.de)

Leider ist das deutsche Steuersystem so kompliziert, dass Sie immer wieder an Punkte kommen, bei denen Sie die Hilfe eines Steuerberaters benötigen. Doch welche Kosten kommen damit auf Sie zu?  

Wonach richtet sich das Honorar des Steuerberaters?

Gemäß der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) richtet sich die Gebühr des Steuerberaters für die einzelnen Tätigkeiten nach dem Gewinn und/oder dem Umsatz. Innerhalb dieser jeweiligen Gewinn- oder Umsatzklassen kann der Steuerberater je nach Arbeitsaufwand und Schwierigkeit wiederum mehr oder weniger Honorar verlangen. Fakt ist, dass er bei geringerem Einkommen des Mandanten bei dieser Abrechnungsform geringere Gebühren erhält. Abweichend von der StBGebV kann mit dem Steuerberater für jede Tätigkeit eine bestimmte Pauschale vereinbart werden. Sie muss schriftlich niedergelegt werden.  

 

Um Enttäuschungen auf beiden Seiten zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren, sollte von vornherein über die gegenseitigen Wünsche und die entsprechende Investition offen gesprochen werden. Klären Sie mit dem Berater direkt am Anfang, welche Tätigkeiten er für Sie übernehmen soll und was die einzelne Tätigkeit kostet. Auch ist es zu Beginn sinnvoll, ein kurzes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen zu führen um festzustellen, ob der Aufbau von Vertrauen möglich scheint.  

 

Beachten Sie: Oft heißt es: geringes Einkommen = geringe Gebühren. Allerdings wird sich kein Steuerberater für ein geringes Honorar (eventuell nur 20 Euro/Std.) enorm verausgaben können und wollen. Das Honorar sollte also fair ausgehandelt werden.  

Ein Stundensatz ist eher nicht empfehlenswert

Häufig wird ein Stundensatz vereinbart. Dies erscheint hinterfragenswert. Denn zählt nicht eher die Leistung, der Erfolg und nicht der Arbeitseinsatz? Bei der Honorierung nach Stunden würde der langsamste und schlechteste Steuerberater das meiste erhalten.  

Vertrag abschließen

Wenn Sie sich über das Honorar geeinigt haben, schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem Steuerberater. Aus ihm sollte hervorgehen, wer welche Aufgaben und Pflichten zu welchen Kosten übernimmt. Wenn es einmal zum Streit kommt, ist Ihre Position besser, wenn Sie nachweisen können, was wirklich vereinbart wurde.  

 

Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 17 | ID 138153