30.10.2009 | Patientenkommunikation
Misshandelte Patienten erkennen
von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München
Körperliche Gewalt gegen Schwächere ist ein trauriges gesellschaftliches Phänomen. Da die Übergriffe sich fast immer im Verborgenen vollziehen und die Opfer oft aus Scham schweigen, entsteht für Sie als Medizinische Fachangestellte (MFA) eine schwierige Situation. Einerseits sind Praxisteams zur Hilfe verpflichtet und oft genug die einzigen Ansprechpartner in der Reichweite des Misshandlungsopfers. Andererseits sind die Zeichen körperlicher Misshandlung oft vieldeutig und deshalb nicht klar zuzuordnen. „Praxisteam professionell“ hat Tipps gesammelt, die Ihnen das Erkennen von Misshandlung erleichtern.
Übergriffe richten sich gegen Schwächere
Körperliche Misshandlung ereignet sich überproportional häufig in der Familie und am meisten leiden die schwächsten Mitglieder der familiären Konstellation. Das müssen nicht zwingend die Kinder sein. Misshandlungen treffen auch ältere Menschen - zum Beispiel, wenn sie pflegebedürftig werden oder durch Demenz dem gewohnten Rollenbild nicht mehr entsprechen. Auch verwenden Eltern in Deutschland immer noch Schläge oder andere Formen der körperlichen Gewalt als ein ihnen scheinbar zustehendes Instrument der Erziehung. Tatsächlich aber sind auch Schläge, die nicht zu einer dauernden Schädigung des Körpers führen, inzwischen gesetzlich verboten.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sichert Kindern in § 1631 das Recht auf gewaltfreie Erziehung zu. Dort heißt es: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Einige Formen der Misshandlung stehen sogar unter Strafe, zum Beispiel laut § 225 Strafgesetzbuch (StGB - Misshandlung von Schutzbefohlenen) oder §§ 221 und 229 StGB (Tötung und Körperverletzung).
Gewalt als vermeintliches Mittel der Wahl
Sehr häufig spielt Überlastung eine Rolle beim Entstehen von Übergriffen. Eltern fühlen sich von ihren Kindern überfordert, Angehörige können dem Druck nicht standhalten, der sich durch die Pflege erkrankter Familienmitglieder aufbaut. In diesen Situationen kann sich die Hilflosigkeit in Gewalt entladen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Mitglied eines Praxisteams im Verdachtsfall automatisch das Recht haben, Ihre Vermutungen gegenüber der Polizei oder dem Jugendamt kundzutun. „Praxisteam professionell“ hat in Ausgabe 7/2009 ausführlich erläutert, wie die Rechtsgüter der Schweigepflicht und der Fürsorgepflicht gegeneinander abzuwägen sind.
Zeichen körperlicher Misshandlung einschätzen
Viele Misshandler achten darauf, dass die Folgen der Gewaltanwendung den Augen der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Deshalb finden sich Prellmarken und Wunden häufig an Körperteilen, die normalerweise von Kleidung bedeckt sind. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Prellmarken und Verletzungen auch aufgrund zufälliger und unbeabsichtigter Ereignisse entstehen können. Deshalb ist unbedingte Vorsicht geboten, wenn Sie den Verdacht auf Misshandlung haben. Es geht darum, sorgfältig zu entscheiden, ob ein Eingreifen wirklich angebracht ist. Bei einer Fehldiagnose können Sie vermeintliche Misshandler erheblich in ihrem sozialen Ansehen schädigen. Dies gilt vor allem in kleineren Kommunen, deren Mitglieder einander auch ohne die Nennung von Namen anhand zum Beispiel der in der Presse üblichen Personenbeschreibungen ziemlich sicher identifizieren können. Andererseits sind Sie aufgerufen, Misshandlungen ein Ende zu setzen - insbesondere, wenn sich aus der Art der Verletzungen eine Gefahr für Leib und Leben ablesen lässt.
Typische körperliche Folgen von Misshandlungen
Besonders kritisch sollten Praxisteams reagieren, wenn sie einen Patienten sehen, der Verletzungen an untypischen Stellen aufweist. So wird ein Rechtshänder nach einer Verletzung, die er sich unabsichtlich selbst zugefügt hat, meist eine Wunde an der linken Körperseite haben. Folgende Verletzungsmuster (hier nur eine Auswahl typischer Merkmale) sollten Ihren Verdacht erregen.
Typische Verletzungsmuster bei körperlicher Misshandlung
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Zusätzlich können ein reduzierter Ernährungszustand und Zeichen mangelhafter Körperpflege Hinweise auf Misshandlung geben.
Absichtlich verursachte Vergiftungen (bei Kleinkindern zum Beispiel durch eine Überdosis Kochsalz) sind nur schwer nachzuweisen.
Typische psychische Folgen von Misshandlungen
Auch wenn Opfer von Misshandlungen (gleichgültig, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt) häufig nicht die Kraft finden, sich potenziellen Helfern anzuvertrauen, können psychische Auffälligkeiten Ihnen im Zusammenspiel mit körperlichen Zeichen weiteren Aufschluss über die Ursachen der Verletzungen geben. Misshandelte zeigen häufig:
- Extreme Schreckhaftigkeit und Misstrauen im Umgang mit anderen Menschen.
- Unverhältnismäßig deutlich ausgeprägte Abwehrreaktionen auf Berührungen.
- Abwesenheit und Kontaktarmut.
Unterscheidung zwischen Unfällen und absichtlicher Gewaltanwendung
Die sichere Unterscheidung von Unfällen und den Folgen absichtlich zugefügter Gewalt ist in manchen Fällen außerordentlich schwierig. Hellhörig sollten Sie in jedem Fall sein, wenn die Schilderung des vermeintlichen Unfalls nicht mit seinen Folgen übereinstimmt - etwa wie häufig in Filmen gezeigt: Eine Frau versteckt ihr blaues Auge hinter einer Sonnenbrille und behauptet steif und fest, auf der Treppe ausgerutscht oder gegen eine Tür gelaufen zu sein.
Auch die Häufigkeit von Unfällen ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit von Misshandlungen. Einen besonders deutlichen Hinweis erhalten Sie, wenn sich beispielsweise in einer Röntgenaufnahme ältere Frakturen zeigen, die nicht in der Krankengeschichte auftauchen.
Wie Sie Misshandlungsopfern helfen können
Letztlich handelt es sich bei der Einschätzung, ob von vermuteten Misshandlungen eine erhebliche Gefährdung für das Opfer ausgeht, um eine komplexe medizinische und juristische Abwägung. Sie gehört originär zu den Aufgaben des Arztes.
Bei begründetem Verdacht auf Misshandlung von Kindern sollte sich dieser an das zuständige Jugendamt wenden. Wenn es sich um erwachsene Opfer handelt, sind auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder das Gesundheitsamt geeignete Anlaufstellen. In beiden Fällen hilft auch die Polizei weiter.