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29.04.2010 | Patientenkommunikation

Drogenabhängige Patienten in der Arztpraxis

von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München und Alexandra Schramm, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

In der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) nehmen die Inhalte zur Suchtmedizin - wenn überhaupt - nur sehr geringen Raum ein. Doch gerade bei der Behandlung von Suchtkranken sind MFA eng in die Therapie eingebunden. Häufig führen sie Einzelgespräche mit Betroffenen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sie fundierte Kenntnisse im Bereich der Suchtmedizin besitzen, die ein koordiniertes Handeln ermöglichen. Das stärkt auch das Vertrauen in die eigene Kompetenz. „Praxisteam professionell“ erläutert im folgenden Beitrag die Grundlagen im Umgang mit Opiatabhängigen und erläutert die Inhalte des Fortbildungskurses „Suchtmedizin“ der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die ihr Curriculum bereits zertifiziert hat.  

Substitutionstherapie in Deutschland

Laut offizieller Zählung erhalten in Deutschland knapp 70.000 Menschen Drogenersatzstoffe zur Behandlung einer Opiatabhängigkeit. Der Vorteil dieser Substitutionstherapie liegt für die Patienten u.a. darin, dass sich der Beschaffungsdruck auflöst sowie in der Minderung des Risikos, an den Wirkungen der auf dem Schwarzmarkt verwendeten Streckmittel für Drogen zu erkranken. Sie erhalten die Chance, sich in ein geordnetes Leben einzugliedern.  

 

Wirkstoffe zur Opiat-Substitution

Am häufigsten kommt in der Substitutionstherapie der Wirkstoff Methadon (zum Beispiel L-Polamidon® oder Methaddict®) zum Einsatz. Er liegt üblicherweise in einer Darreichungsform vor, die sich nicht zur intravenösen Verabreichung eignet, zum Beispiel als Sirup oder Tablette. Zunehmend häufiger verordnen Ärzte Buprenorphin (Handelsnamen sind Subutex® oder Subuxone®), einen Wirkstoff, der auch als hochwirksames Schmerzmittel verwendet wird. Das ehemals häufig angewandte Codein bzw. seine Abkömmlinge werden zur Substitution nur noch selten eingesetzt. Diese Betäubungsmittel sind hauptsächlich ihrer hustenstillenden Wirkung wegen geschätzt. In der Behandlung opiatabhängiger Menschen zeigte sich jedoch, dass sie nach einer Reduktion der Dosis Entzugssymptome auslösen können, die gravierender ausfallen als bei Heroin.  

Voraussetzungen des Patienten

Gemäß den gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) für die Substitutionsbehandlung mit Drogenersatzstoffen kommen für diese Programme nur solche Patienten in Betracht, bei denen sich nach ärztlichem Ermessen das Ziel eines drogenfreien Lebens nicht verwirklichen lässt. Dazu gehören vor allem solche Betroffene, bei denen bereits mehrere Entwöhnungsversuche erfolglos geblieben sind oder die unter schweren Begleiterkrankungen leiden (zum Beispiel AIDS, Hepatitis oder maligne Tumoren). Aus Rücksicht auf das ungeborene Leben haben auch opiatabhängige schwangere Frauen Zugang zur Substitution.  

 

Grundsätzlich soll bei diesen Patienten die Abhängigkeit seit mehr als zwei Jahren bestehen. Über die Behandlung von Menschen, die minderjährig sind oder erst seit kürzerer Zeit abhängig, entscheidet eine Expertenkommission. In diesen Fällen sollte nach der Auffassung der Bundesärztekammer sowie der politischen Entscheidungsträger anstelle einer Substitution die Abstinenz im Zentrum der therapeutischen Bemühungen stehen.  

Voraussetzungen in den Arztpraxen

In den Richtlinien der BÄK ist vorgesehen, dass vor allem Ärzte, die über eine Qualifizierung in „Fachkunde suchtmedizinische Grundversorgung“ verfügen, Substitutionstherapien durchführen. Der größte Teil dieser Behandlungen erfolgt jedoch über Allgemeinmediziner bzw. Hausärzte, die über eine Ausnahmeregelung die Drogensubstitution durchführen. Um zu verhindern, dass ein drogenabhängiger Patient sich bei mehreren Ärzten parallel Ersatzdrogen beschafft, muss jede Substitutionsbehandlung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigung gemeldet werden.  

Verabreichung von Substitutionspräparaten

Bei der Verabreichung der Drogenersatzstoffe haben sich zwei Verfahren etabliert:  

 

  • Am häufigsten entscheiden sich die Ärzte für eine „Einnahme unter Aufsicht“. Hierzu kommen die Patienten ein- oder zweimal täglich in die Praxis und erhalten dort das entsprechende Präparat in der angeordneten Dosierung. Es ist auch möglich, Kooperationsvereinbarungen mit einer Apotheke zu schließen, deren Mitarbeiter dann die Verabreichung übernehmen. Speziell für Wochenenden und Feiertage sowie beispielsweise zu Urlaubszeiten können Ärzte die Aushändigung dieser Arzneimittel auch an ambulante Pflegedienste delegieren, deren Mitarbeiter dann entsprechend zu schulen sind.

 

  • Drogenabhängige Patienten, die sich über einen längeren Zeitraum als sehr zuverlässig erwiesen haben (zum Beispiel erfolgt die Substitutionstherapie seit mindestens sechs Monaten und seit mindestens drei Monaten besteht kein Beigebrauch anderer Drogen mehr) und deren soziale Umstände gefestigt sind, können im Rahmen einer „Take-home-Verordnung“ die Präparate auch zur eigenverantwortlichen Einnahme erhalten. Die Menge ist auf den Bedarf von maximal sieben Tagen beschränkt. Außerdem dürfen dem Patienten nur solche Zubereitungen anvertraut werden, bei denen ein Missbrauch ausgeschlossen ist, zum Beispiel Racemat-Methadon.

Aufgaben der Medizinischen Fachangestellten

Im Zusammenhang mit der Substitution von Opiaten erfüllen MFA zahlreiche Aufgaben. Dabei muss die professionelle Haltung den Betroffenen gegenüber positiv sein. Zudem erfordert die Behandlung von drogensüchtigen Menschen einige Vorsichtsmaßnahmen:  

 

  • Lagern Sie alle Rezeptvordrucke verschlossen und vor dem Zugriff der Patienten geschützt. Dasselbe gilt für Arzneimittel, insbesondere, wenn es sich um Präparate mit Wirkung auf das zentrale Nervensystem handelt. Lesen Sie zum Thema „Betäubungsmittel in der Arztpraxis“ auch Ausgabe 1/2010 von „Praxisteam professionell“.

 

  • Da Substitutionspatienten den behandelnden Arzt oft nur einmal wöchentlich konsultieren, liegt die Abwicklung der „Einnahme unter Aufsicht“ meist in den Händen des Praxisteams. Sie erfolgt in einem Raum, der dem Einblick durch andere Patienten entzogen ist. Beobachten Sie die Einnahme sorgfältig. Es ist empfehlenswert, dem Patienten anschließend ein wenig Wasser zum Trinken zu geben. Damit lässt sich verhindern, dass er das Präparat im Mund aufbewahrt, um es gegebenenfalls später anderweitig zu verwenden.

 

  • Auch die Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten, dem Sozialdienst oder ambulanten Pflegediensten ist häufig vom Praxisteam zu organisieren.

 

  • Wichtig ist die Beobachtung der Patienten. Hierbei geht es vor allem darum, den Beigebrauch von Drogen oder ein Entzugssyndrom zu erkennen. Die folgenden Zeichen erfordern eine sofortige Untersuchung durch den Arzt:

 

  • Tachykardie, Hypertonie
  • Übelkeit, Erbrechen, Durchfall
  • Pupillenerweiterung
  • Muskelschmerzen, Krämpf
  • Sekretfluss aus der Nase, Niesen, gesteigerter Tränenfluss
  • Gänsehaut, Schauergefühl
  • Schlafstörungen

Fortbildungskurs „Suchtmedizin“ der ÄK Sachsen-Anhalt

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt bietet die modular aufgebaute Fortbildung „Suchtmedizin“ an. An zwei Wochenenden à 16 Stunden lernen MFA die Inhalte. Die Teilnahme an dem Fortbildungskurs kostet 175 Euro. Jeweils 75 Euro für die beiden Wochenendblöcke plus 25 Euro für das Zertifikat. Bislang sind die Fortbildungskurse allerdings nur in Sachsen-Anhalt zu belegen. Die nächsten Kurse starten Ende Mai in Halberstadt, das zwischen Magdeburg und dem Harz liegt.  

 

Modul 1: Grundlagen der Suchtmedizin und legale Drogen

Der erste Block befasst sich mit den Grundlagen der Suchtmedizin und den legalen Drogen. Dazu gehören biologische Abläufe, etwa wie Botenstoffe in den Zellen verarbeitet werden, und Veränderungen in den Gehirnen der Patienten, die von Substanzen abhängig sind.  

 

Es folgen Einheiten zu individuellen und gesellschaftlichen Einflussfaktoren. Anschließend befasst sich der Themenblock mit den legalen Drogensüchten: Medikamentenabhängigkeit, Nikotin, Glücksspiel und Alkoholsucht. Das Thema Alkoholabhängigkeit nimmt dabei einen besonders großen Teil ein: von der Suchterkennung bis zur Therapie. Lesen Sie zum Thema „Alkoholismus“ auch Ausgabe 9/2008 von „Praxisteam professionell“.  

 

Modul 2: Phasen des Drogenkonsums und illegale Drogen

Der zweite Themenblock behandelt die illegalen Süchte. Nach einer Einführung in die Pharmakologie von Opium, Heroin, Cannabis und anderen Rauschgiften werden die Substitutionsmittel vorgestellt. Anschließend lernen MFA in der Fortbildung die Muster des Drogenkonsums und die einzelnen Stufen der Abhängigkeitsentwicklung kennen. Ein besonderer Schwerpunkt des zweiten Themenblocks liegt auf der Opiatabhängigkeit. Dabei stehen die Langzeitwirkungen und Entzugserscheinungen im Mittelpunkt. Auch Folgeerkrankungen wie Psychosen oder ADHS sind Teil des zweiten Seminarblocks. Folgen der Sucht können auch Hepatitis C oder HIV sein. Die stehen zwar nicht im direkten Zusammenhang mit der Droge, sie entstehen aber häufig durch den Konsum mit unreinen Infektionsnadeln.  

 

Um MFA Sicherheit im Umgang mit suchtkranken Patienten zu geben, gehören auch die gesetzlichen Regelungen der Substitutionsbehandlung zur Fortbildung. Außerdem wird der Umgang mit besonderen Patientengruppen wie Schwangeren, jungen und alten Suchtkranken und HIV- und Hepatitis-Patienten geschult. Praxisnahe Tipps zur Durchführung der Substitution und Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Einrichtungen wie Apotheken, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden runden den zweiten Themenblock ab.  

 

Prüfung zum Abschluss der Fortbildung

Im Anschluss an die Seminarwochenenden müssen MFA eine Prüfung ablegen. Die besteht aus einer Hausarbeit von maximal vier Seiten Umfang. Die Inhalte müssen bei der Abschlussveranstaltung in einem Kurzreferat den Prüfern und der Seminargruppe vorgetragen werden.  

Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 11 | ID 135302