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30.10.2009 | Hygiene

Influenzapandemie: Risikomanagement in Arztpraxen

Die Infektionen mit Influenza A vom Typ H1N1 (sogenannte „Schweinegrippe“) werden voraussichtlich mit dem Beginn der kalten Jahreszeit weiter steigen. Laut Robert-Koch-Institut sind in Deutschland inzwischen deutlich über 20.000 Personen infiziert (Stand: 6. Oktober 2009). Hygienemaßnahmen zum Schutz vor der Schweinegrippe sind demnach für Beschäftigte im Gesundheitswesen weiterhin überaus wichtig. Mit einem ausgefeilten Patientenmanagement lassen sich Gefahren abwenden, die von infizierten Patienten ausgehen. „Praxisteam professionell“ gibt Ihnen eine Checkliste an die Hand.  

Schützen Sie sich und andere vor Ansteckung

Es ist wenig überraschend, dass insbesondere Grippekranke den Wunsch haben, zum Arzt zu gehen. Allerdings sollten diese Patienten nicht hustend und niesend im Wartezimmer sitzen, um auf diese Weise das Praxisteam und die übrigen Patienten ebenfalls anzustecken! Die folgenden Maßnahmen schützen das Praxisteam und alle Nicht-Grippekranken vor Ansteckung.  

 

Beachten Sie: Der Schutz der eigenen Gesundheit muss für das Praxisteam absolute Priorität haben! Legen Sie deshalb nicht nur die folgenden Maßnahmen fest, sondern halten Sie diese auch streng ein!  

Maßnahmen im Team festlegen

Um für die Schweinegrippe gerüstet zu sein, sollte das gesamte Praxisteam in einer Teambesprechung die zu ergreifenden Hygienemaßnahmen in einer Checkliste festlegen und alle Aufgaben verteilen sowie verbindliche Termine für die Erledigung festlegen. Auch die Reinigungskräfte sollten an der Sitzung teilnehmen.  

 

  • Alle Mitarbeiter müssen vom Praxisinhaber über die nötigen Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Dies betrifft sowohl organisatorische als auch hygienische und persönliche Verhaltensregeln. Die Teilnahme an der Unterweisung sollte jeder Mitarbeiter durch Unterschrift bestätigen.

 

  • Bitten Sie alle Patienten, die regelmäßig in die Praxis kommen, per Rundschreiben, dass sie bei dem Verdacht auf eine Infektion mit der Schweinegrippe nicht direkt in die Praxis kommen, sondern sich telefonisch melden sollen. So lässt sich direkt klären, ob ein Besuch in der Praxis sinnvoll ist oder eher ein Hausbesuch durch den Arzt.
  • Halten Sie Patienten, die vermuten, dass sie unter der Schweinegrippe leiden, vom Betreten der Praxis ab. Hängen Sie dazu ein Schild mit dem folgenden Hinweis an der Eingangstür auf: „Bei Verdacht auf Schweinegrippe bitte dreimal klingeln!“ Das Team kann sich dann vor dem Kontakt mit dem Patienten entsprechend schützen.

 

  • Für den Fall, dass sich die Infektionen häufen, sollten Sie eine „Infektions-“ oder „Grippe-Sprechstunde“ einrichten und auch auf Ihrer Praxiswebsite entsprechende Hinweise platzieren. Aktualisieren Sie ebenfalls Ihren Anrufbeantworter.

 

  • Jeder Patient, der in die Praxis kommt, sollte ein Informationsblatt erhalten, das die wichtigsten Fragen zum Thema klärt: Wie kann ich mich mit der Schweinegrippe anstecken? Wie kann ich mich vor Ansteckung schützen? Woran erkenne ich, dass ich mich angesteckt habe? Was ist zu tun, wenn der Verdacht besteht, dass ich mich angesteckt habe?

 

  • Überprüfen Sie den Praxisvorrat an Schutzkleidung, unsterilen Schutzhandschuhen und an Schutzbrillen mit Seitenschutz für die Arbeit in der Infektions-Sprechstunde. Zudem sollten Sie eine genügende Anzahl an einfachem Mund-Nasen-Schutz für Patienten mit Influenzaverdacht vorrätig haben sowie ausreichend Desinfektionsmittel. Lesen Sie zum Thema „Infektionsprävention“ auch Ausgabe 7/2009 von „Praxisteam professionell“.

Handlungsanleitung von KBV, BÄK und BGW

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben eine Handlungsanleitung zum Risikomanagement im Falle einer Influenzapandemie herausgegeben. Sie berücksichtigt die Vorgaben des Nationalen Pandemieplanes sowie die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Biostoffverordnung (BiostoffV), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Technischen Regel „TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“.  

 

Im Online-Service „myIWW“ von „Praxisteam professionell“ finden Sie die Handlungsanleitung in der Rubrik „Checklisten“ zum Download. Sie enthält Kopiervorlagen beziehungsweise Muster für:  

 

  • ein Praxisorganigramm,
  • einen Kommunikationsplan,
  • eine Dokumentationsvorlage für die Mitarbeiterunterweisung,
  • eine Patienteninformation,
  • eine Musterbetriebsanweisung sowie
  • eine Checkliste zur Vorbereitung auf den Pandemiefall.
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 1 | ID 131195