02.06.2009 | Fortbildung
Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ersetzt Arztfachhelferin
Nachdem die Ärztekammern bereits im Jahr 2006 die Ausbildungsordnung für Medizinische Fachangestellte (MFA) aktualisiert haben, werden jetzt auch die Fortbildungen angepasst. Mittlerweile sind anspruchsvollere Handlungskompetenzen gefordert, was auch eine Überarbeitung der Fortbildungen nötig macht. Die Landesärztekammern und die Ständige Konferenz der Medizinischen Fachberufe der Bundesärztekammer haben das Curriculum zur Arztfachhelferin (siehe „Praxisteam professionell“, Ausgabe 5/2008) modernisiert. Neben den inhaltlichen Neuerungen wurde auch der zu erwerbende Titel den modernen Anforderungen angepasst: Aus der Arztfachhelferin wird die „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.
Neue Module im Bereich der Patientenversorgung
Ähnlich wie bei der Arztfachhelferin ist die Fortbildung auf die neuen Versorgungsformen ausgerichtet. Diese ergeben sich durch die zunehmende Anzahl älterer, chronisch kranker oder pflegebedürftiger Patienten. Außerdem wird die neue Fortbildung so ausgerichtet, dass sie innerhalb der Europäischen Union kompatibel ist. Die Fachwirtin für ambulante Versorgung soll fähig sein, Führungsfunktionen im Praxisteam oder im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu übernehmen. Das kann sowohl im Bereich der Praxisführung als auch bei der Versorgung der Patienten sein.
Die Fortbildung teilt sich in einen Wahl- und einen Pflichtteil. Der Pflichtteil umfasst 300 Stunden und besteht aus sieben Modulen zu je 40 Stunden sowie dem Themenschwerpunkt „Arbeitstechnik“ à 20 Stunden. Im Vergleich zur Fortbildung „Arztfachhelferin“ ist der Pflichtteil damit 20 Stunden länger. Der Wahlteil umfasst wie bisher 120 Stunden. Hier kann die MFA einen medizinischen Themenschwerpunkt auswählen, auf den sie sich spezialisieren will - vorzugsweise einen Bereich aus der eigenen Praxis (zum Beispiel Onkologie oder gastroenterologische Endoskopie). Neu sind die Wahlmodule Patientenbegleitung und Koordination, Ernährungsmedizin, ambulante Versorgung älterer Menschen, Prävention im Kindes- und Jugendalter, bei Jugendlichen und Erwachsenen und Palliativmedizin.
Fortbildungskosten und spätere Vergütung unverändert
Wie bisher können die Fortbildungen berufsbegleitend absolviert werden. Auch bei den Kosten ändert sich vorerst nicht viel. Je nach Region müssen die MFA bzw. deren Praxisführung mit ein- bis zweitausend Euro rechnen. Und auch die Bezahlung der Fachwirtinnen orientiert sich an den Tarifen der Arztfachhelferinnen.