02.06.2009 | Abrechnung
Telefonische Beratungen korrekt abrechnen
von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
Telefonische Beratungen sind ein wichtiger Bestandteil der Patientenkommunikation einer Arztpraxis. Um Honorarverluste zu vermeiden, müssen sie zeitnah und korrekt abgerechnet werden. „Praxisteam professionell“ zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Abrechnung von telefonischen Beratungen achten müssen.
Abrechnung nach EBM
Gemäß EBM 2009 kann eine telefonische Beratung nach Nr. 01435 nur einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden - auch wenn zum Beispiel dreimal im Quartal mit dem Patienten telefoniert wurde. Die Position kann auch abgerechnet werden, wenn es sich um einen anderen, mittelbaren Arzt-Patient-Kontakt gehandelt hat (zum Beispiel ein Telefonat mit der Ehefrau des Patienten).
Beachten Sie: Wenn es in demselben Quartal außerdem zu einem direkten, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt, muss die Position gestrichen werden. Mit dem Ansetzen der Grund- bzw. Versichertenpauschale entfällt die Gebührenposition Nr. 01435.
Erfolgt das Telefonat zu „Unzeiten“, werden die Positionen
- EBM 2009 Nr. 01100
- montags bis freitags zwischen 19 und 22 Uhr sowie an
- Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember zwischen 7 und 19 Uhr oder
- EBM 2009 Nr. 01101
- montags bis freitags zwischen 22 und 7 Uhr sowie an
- Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember zwischen 19 und 7 Uhr hinzu gesetzt.
Abrechnung von Telefongesprächen zu „Unzeiten“
| 7 - 19 Uhr | 19 - 7 Uhr | 19 - 22 Uhr | 22 - 7 Uhr |
Montag bis Freitag | - | - | 01100 | 01101 |
Samstag, Sonntag, Feiertage, am 24. und 31.12. | 01100 | 01101 | - | - |
Beachten Sie: Die Positionen 01100 und 01101 bleiben auch stehen, wenn es zur Grundpauschale kommt: Die Leistung Nr. 01435 entfällt, die „Unzeiten-Gebühren“ bleiben bestehen.
Abrechnung nach GOÄ
Ist der Patient privat versichert, wird wie folgt abgerechnet:
- GOÄ Nr. 1 (telefonische Beratung).
- GOÄ Nr. 3 (telefonische Beratung von mindestens 10 Min. Dauer).
- GOÄ Nr. 4 (Erhebung der Fremd-Anamnese, Unterweisung der Bezugsperson) ist ebenfalls als telefonische Leistung einmal im Behandlungsfall abrechenbar.
Beachten Sie: Die Positionen GOÄ Nr. 1 und 3 werden auch bei Angehörigen-Gesprächen angesetzt.
Auch bei privat Versicherten gibt es Zuschläge für Beratungen zu „Unzeiten“:
A - Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
B - Zuschlag für die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr sowie 6 und 8 Uhr
C - Zuschlag für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
D - Zuschlag für Samstage sowie Sonn- und Feiertage
Diese Zuschläge gibt es aber nur im vollen Umfang, wenn sie außerhalb der Sprechstunde erbracht werden. Das heißt: Werden Leistungen in ausgewiesenen Sprechstunden am Samstag oder Sonntag erbracht, gibt es den Zuschlag D nur zur Hälfte.
Eselsbrücken „Zuschläge GOÄ“
A - für außerhalb
B - bei früher Nacht
C - centrale Nacht
D - D-Day = Ruhetag
Abrechnung nach Arbeitsunfall
Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, können Sie gemäß UV-GOÄ die folgenden Positionen für telefonische Beratungen ansetzen:
- UV-GOÄ Nr. 11: Beratung (auch mittels Fernsprecher) als alleinige Leistung
- UV-GOÄ Nr. 12: Leistung nach Nr. 11, jedoch außerhalb der Sprechstunde
- UV-GOÄ Nr. 13: Leistung nach Nr. 11, jedoch zwischen 20 und 8 Uhr
- UV-GOÄ Nr. 14: Leistung nach Nr. 11, jedoch an Sonn- und Feiertagen
- UV-GOÄ Nr. 15: Leistung nach Nr. 11, jedoch an Samstagen ab 12 Uhr
Zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Abrechnungspositionen hier ein Beispiel:
Abrechnungsbeispiel
| Frau S, 35 Jahre alt, ruft am Samstag um 23 Uhr wegen hohen Fiebers ihre Hausärztin an. Abgerechnet werden kann nach
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Kopiervorlage für Notizen
Telefonische Beratungen sollten immer sofort abgerechnet werden. Für Fälle, in denen dies nicht möglich ist, sollten Sie vorbereitete Notizzettel neben dem Telefon immer parat haben. So kann die Kollegin, die morgens als erste in die Praxis kommt, die erbrachte Leistung in den Abrechnungsschein eintragen. „Praxisteam professionell“ hat für Sie eine Vorlage vorbereitet, die Sie kopieren und als Notizzettel nutzen können.
Kopiervorlage
Welche Gebührenordnung wird angewendet? | EBM 2009 |
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GOÄ |
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UV-GOÄ |
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Zu welchen Tageszeiten wurde telefoniert? | tagsüber |
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nachts |
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werktags |
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samstags/sonntags |
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Genaue Uhrzeit (wegen „Unzeiten“) | Uhr | |
Wie lange dauerte das Gespräch? (zum Beispiel 10 Minuten, 1 Minute) | Min. | |
Wer hat angerufen? (Patient, Angehöriger, Kollege) |
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Fazit
Um Honorarverluste zu vermeiden, ist eine lückenlose und zeitnahe Dokumentation aller telefonischen Beratungen des Arztes absolut wichtig. Denn vergeht längere Zeit zwischen tatsächlicher Behandlung und Ihrem Eintrag, wird es schwer, wirklich lückenlos zu dokumentieren. Zudem wird auf diese Weise insbesondere für Privatpatienten die Abrechnung nachvollziehbar und transparent.
Weiterlesen
Lesen Sie zum Thema „Optimale Dokumentation“ die Ausgaben 1 und 6/2008 von „Praxisteam professionell“ und zum Thema „Kommunikation am Telefon“ die Ausgaben 2 und 5/2008 sowie 4/2009.