17.12.2009 | Abrechnung
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 4
von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
Regelmäßig erreichen uns Anfragen von Lesern zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet, weitere folgen in den kommenden Ausgaben.
Abrechnung von Verbänden bei Privat-Versicherten
Die Abrechnung von Verbänden ist in Kapitel C der GOÄ niedergelegt. In den allgemeinen Bestimmungen zu diesem Kapitel findet sich der Hinweis, dass Verbände nach Nr. 200 im Zusammenhang mit einer operativen Leistung nicht berechnet werden können, da sie Bestandteil der operativen Leistung sind. Beachten Sie aber, dass für alle Verbände gemäß § 10 GOÄ Auslagen in Rechnung gestellt werden können. Bei Wundversorgungen gemäß der Nrn. 2000 bis 2005 GOÄ ist der Verband nach Nr. 200 nicht abrechenbar, da er Bestandteil der Versorgung ist.
Sollten Sie einen Kompressions-Verband nach Nr. 204 durchführen, kann dieser neben der Wundversorgung berechnet werden. Die Verbände nach Nr. 204 sind berechenbar für Schienen- und Kompressionsverbände, wie zum Beispiel Rucksackverbände, Gilchristverbände oder den Pütter- und Sigg-Verband.
Die Positionen im Einzelnen
GOÄ-Nr. |
| Punkte |
200 | Kleiner Verband | 45 |
201 | Klebeverband Brustkorb | 65 |
204 | Zirkulärer Verband Kopf oder Rumpf Schanz´sche Halskrawatte, Kompressionsverband 1 Extremität, Gelenke | 95 |
206 | Tapeverband kleines Gelenk | 70 |
207 | Tapeverband großes Gelenk oder Zinkleimverband | 100 |
208 | Stärke oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband | 30 |
209 | Großflächiges Auftragen von Externa zur Behandlung von Hautkrankheiten | 150 |
210 | Kleiner Schienenverband | 75 |
211 | Wiederanlegen kleine Schiene | 60 |
212 | Großer Schienenverband (2 große Gelenke) | 160 |
213 | Wiederanlegen große Schiene | 100 |
214 bis 247 | Spezielle Verbände und Gipsverbände |
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Beachten Sie: Wenn der Verband hohen Zeitaufwand und schwierige Bindenführung notwendig macht, sollten Sie einen höheren Steigerungssatz verwenden. Wichtig ist auch zu wissen, dass beim Anlegen von mehreren Verbänden an verschiedenen Stellen auch die Einzelschritte mit einem Multiplikator angesetzt werden.
Beispiel
Verband an beiden Händen und beiden Füßen bedeutet die Position GOÄ-Nr. 200 x 4. Selbstverständlich berechnen Sie auch die Sachkosten 4 x. Besucht Sie der Patient am Tag zweimal und Sie wechseln den Verband (medizinisch notwendig), rechnen Sie die Leistungen erneut ab. Vergessen Sie aber nicht auf der Rechnung die Uhrzeit mit anzugeben. |
Wundversorgung
Bei der Abrechnung von Wundversorgungen ist die Größe der Wunde zu beachten. Ist die Wunde länger/kürzer als 3 cm (Länge), kleiner/größer als 4 cm² (Fläche) oder nimmt sie bis zu 1 cm³ Raum ein.
Wenn Sie einen Vergleich zwischen großen und kleinen Wunden erstellen, werden Sie sehen, wie wichtig ein Zentimetermaß für die korrekte Abrechnung von Wundversorgungen ist. Dem Patienten erklären Sie beim Messen, dass die Maße auch für ihn wichtig sind, wenn es zu Regress-Forderungen gegenüber einer Versicherung kommen sollte.
Vergleich Abrechnung zwischen kleiner und großer Wunde
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| Ziffer | Euro |
Erstversorgung einer kleinen Wunde, einschließlich Umschneidung und Naht (+ Sachkosten/Auslagen gemäß §10 GOÄ) | = 160 Punkte x Faktor 2,3 | 2002 | 21,45 |
Erstversorgung einer großen Wunde, einschließlich Umschneidung und Naht (+ Sachkosten/Auslagen gemäß §10 GOÄ) | = 400 Punkte x Faktor 2,3 | 2005 | 53,62 |
Beachten Sie: Wunden am Kopf sind immer groß und bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (sechster Geburtstag) werden alle Wundversorgungen als „groß“ abgerechnet.
Wundversorgungen im Überblick
Versorgung | GOÄ-Nr. | |
| Kleine Wunde | Große Wunde |
Erstversorgung | 2000 | 2003 |
Versorgung einschließlich Naht | 2001 | 2004 |
Versorgung einschließlich Umschneidung und Naht | 2002 | 2005 |
Behandlung nicht primär heilender Wunde oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen, auch Abtragung von Nekrosen | 2006 | 2006 |
Erstversorgung stark verunreinigter Wunde | 2003 | 2003 |
Praxistipp: Die Kommentierung der Nr. 2003 („Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde“) ermöglicht es, die Position auch bei einer kleinen Wunde anzusetzen, wenn diese stark verunreinigt ist.