01.11.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Beschränkte Steuerpflicht
Die Überlassung von Softwareprogrammen gegenEntgelt ist in der Praxis eine gängige Fallgestaltung. Doch sovielfältig die vertraglichen Varianten bei solchen Geschäftensind, so schwierig ist auch deren steuerliche Behandlung insbesonderebei Gestaltungen über die Grenze. Von entscheidender Bedeutung istbeispielsweise vielfach, ob es sich bei der Software-Überlassungnur um ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht handelt oder ob einAlleinvertriebsrecht übertragen wurde. Der BFH hat in ...
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01.11.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Auslandsinvestitionen
*Dr. Felkai ist Geschäftsführer derWirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl& Partner in Budapest und erreichbar über e-mailroland.felkai@roedl.hu
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01.11.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · FG Düsseldorf
Das FG Düsseldorf hat in einer für diePraxis besonders wichtigen Entscheidung klargestellt, dass derMindeststeuersatz von 25 Prozent bei der Besteuerung beschränktSteuerpflichtiger § 50 Abs. 3 S. 2 EStG gegen dasgemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot Art. 52 EGV a.F. = Art.43 EGV idF Vertrag von Amsterdam verstößt. Die Regelung istdeshalb unanwendbar mit der Folge, dass die Einkommensteuer nach §32a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unter Berücksichtigung desGrundfreibetrages zu berechnen ...
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01.11.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Literaturhinweis
Grenzüberschreitende Geschäfte haben inden vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung zugenommen und damitauch die Fragen, mit welchen Steuern diese Unternehmen rechnenmüssen. Hilfe im internationalen Steuerdschungel bietet der Band„Internationale Unternehmensbesteuerung“ von Otto H.Jacobs, den der Verlag C.H.Beck nun in fünfter Auflageherausbringt. Er zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten sowohl beideutschen Investitionen im Ausland als auch bei ausländischenInvestitionen im Inland auf, ...
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01.11.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Bundesfinanzhof
*Dr. Füger ist Partner der Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in München
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01.11.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Bundesfinanzhof
In seiner viel beachteten Revisionsentscheidungvom 19.12.01 1 R 63/00, PIStB 02, 107 hatte der BFH klargestellt,dass der Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 2EStG auf die im Ausland erzielten Einkünfte auch bei nurzeitweiliger unbeschränkter Steuerpflicht Anwendung findet. Andiese Rechtsprechung anknüpfend hat der BFH nunmehr entschieden,dass die nach dem Wegzug erzielten Einkünfte auch dann im Wege desProgressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind, wenn sich der neueWohnsitz ...
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01.10.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Beschränkte Steuerpflicht
Der hohe Grad der Mobilität vonKünstlern und Sportlern verbunden mit vergleichsweise hohenEinnahmen haben den Gesetzgeber seit Jahrzehnten ein besonderesAugenmerk auf im Ausland ansässige - oft prominente -Steuerpflichtige richten lassen, die im Inland Einkünfte erzielen.Da eine Veranlagung bei zum Teil nur tageweiser Inlandstätigkeitnicht praktikabel ist, wird der inländische Veranstalter über§ 50a Abs.4 EStG regelmäßig verpflichtet -ähnlich dem Lohnsteuerabzug - eine Steuer von ...
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01.10.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · FG Baden-Württemberg
Ein Grenzpendler, der mit einem Teil seinerEinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschlandsteuerpflichtig ist, hat keinen Anspruch auf Veranlagung alsunbeschränkt Steuerpflichtiger, wenn die der ausländischenhier: französischen Besteuerung unterliegenden Einkünfteerheblich sind. Das ist der Fall, wenn diese Einkünfte mehr als 10Prozent oder mehr als 12.000 DM bzw. 24.000 DM bei Zusammenveranlagungnach § 1a EStG betragen FG Baden-Württemberg, 6.12.01, 3 K36/01, EFG 02, 664, NZB ...
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01.10.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Auslandserbfall
*Dr. Jülicher ist Partner der BonnerRechtsanwälte-, Wirtschaftsprüfer- undSteuerberaterpartnerschaft Flick Gocke Schaumburg
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01.10.2002 · Fachbeitrag aus PIStB · Bundesfinanzhof
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidungzum Grenzgängerbegriff nach dem DBA-Frankreich geäußertund Folgendes klargestellt: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreichund Arbeitsort in Deutschland ist kein Grenzgänger im Sinne vonArt. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich und unterliegt deshalb der deutschen undnicht der französischen Besteuerung, wenn er infolge beruflichbedingter Übernachtungen außerhalb desAnsässigkeitsstaates nicht arbeitstäglich an seinen Wohnortzurückkehrt BFH ...
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