Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) scharf. Denn dann müssten Steuerberater und Unternehmen trotz der hohen Corona-bedingten Zusatzbelastungen geplante Steuergestaltungen bereits seit dem 1. Juli 2020 an die Finanzverwaltung melden (BStBK, Pressemitteilung vom 9.7.20).
Auf der Bundespressekonferenz vom 6.7.20 hat eine Sprecherin des BMF überraschend bekanntgegeben, dass Deutschland nach der Entscheidung des Finanzministers nicht von der durch eine EU-Richtlinie eingeräumten ...
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie verständigten sich die am automatischen Informationsaustausch teilnehmenden Staaten darauf, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen für den Meldezeitraum 2019 bis zum ...
Der Europäische Rat hat sich dafür ausgesprochen, die Fristen für den Informationsaustausch unter der sog. DAC-6 - Richtlinie (EU) 2018/822 über den Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen um sechs Monate zu verschieben (s. auch BRAK, „Nachrichten aus Brüssel“ vom 25.06.2020).
In der Kabinettssitzung am 28.5.20 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.16 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der ...
Ein Elterngeldanspruch ist nicht gegeben, wenn weder der gewöhnliche Aufenthalt noch ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sind. Das bestätigte das LSG Hessen (24.1.20, L 5 EG 9/18; s. auch Pressemitteilung des LSG ...
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Arbeitgeberbeitrag in das Überobligatorium einer Schweizer Pensionskasse (PK) steuerpflichtiger
Arbeitslohn ist und diese Beiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind (FG Baden-Württemberg 7.4.20, 3 K 1497/18, Revision unter X R 12/20).