Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der neuesten Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über mehrere aktuelle BMF-Schreiben, wie etwa zur Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Bildungszwecke sowie zur unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgüter unter Vorbehaltsnießbrauch. Mit im Gepäck dabei sind ein Update zum Steueränderungsgesetz 2025 und drei Tipps für die berufliche Praxis: Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Sperrzeit, ...
Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der ...
Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims ...
Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen wichtigen Hinweis zu den Schlussabrechnungsverfahren der Überbrückungshilfen, weil die Bewilligungsstellen immer häufiger die Rolle des prüfenden Dritten infrage stellen. Die digitale Entlastung deutscher Bürger schreitet voran, denn Bremen und Mecklenburg-Vorpommern wenden zukünftig das „Once-only-Prinzip (OOP)“ an. Erste Schritte erfolgen auch ...
Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim FA eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt ...
Viele Geschäftsführer von Medienunternehmen (v. a. Werbe- oder PR-Agenturen, Filmproduktionsfirmen etc.) erleben bei Betriebsprüfungen eine böse Überraschung: Die DRV bzw. Künstlersozialkasse (KSK) prüft mittels ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
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Ein Mietvertrag ist kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden (BFH 22.7.25, VIII R 23/23).