10.12.2021 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Intensivpflegeleistungen, die eine GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, einem examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern ihrer Auftraggeberin ausführt, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlungsleistungen (BFH 21.4.21, XI R 12/19).
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09.12.2021 · Fachbeitrag aus PFB · Impfzentren
Werden Mitarbeiter nebenberuflich in einem Impfzentrum tätig, kann aufgrund einer Vereinfachung des BMF fast jeder von der Ehrenamtspauschale profitieren. Denn die Pauschale ist unabhängig davon zu gewähren, wer das Impfzentrum betreibt (z. B. Kommune oder Apotheker). Unerheblich ist auch, ob die Auszahlung durch die Gemeinde oder das Impfzentrum erfolgt.
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06.12.2021 · Nachricht aus PFB · Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs
Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist. Dem FA ist zuzumuten, fehlende Angaben zu Hotelübernachtungen aus vorliegenden Reisekostenunterlagen ...
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03.12.2021 · Nachricht aus PFB · Scheinselbstständigkeit
Der Eingliederung in einen fremden „Arztbetrieb“ kann es zwar entgegenstehen, wenn ein Arztvertreter für die Dauer seiner Tätigkeit die Stelle des Praxisinhabers einnimmt und zeitweilig selbst dessen Arbeitgeberfunktionen erfüllt. Das sei aber nicht der Fall, wenn die Vertretung lediglich die ärztlichen Leistungen vertretungsweise erbringt und keine Vertretung in der Rechtsstellung der Mitglieder der Gemeinschaftspraxis leiste (BSG 19.10.21, B 12 R 1/21 R).
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29.11.2021 · Nachricht aus PFB · Gewerbesteuerbefreiung
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer (BFH 1.12.21, III R 20/19).
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