25.03.2015 · Nachricht aus PFB · Einbringung nach § 24 UmwStG
Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft für den die Gewinnermittlung bisher durch Einnahmen-Überschussrechnung vorgenommen wurde, ist ein Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG nicht erforderlich, sofern der Vermögensübergang zu Buchwerten erfolgt. Die anderslautende, im UmwSt-Erlass vertretene Auffassung ist insoweit überholt (OFD Frankfurt ...
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25.03.2015 · Nachricht aus PFB · Realteilung
Wird der ausscheidende Mitunternehmer mit einer Teilpraxis abgefunden, sind die Grundsätze der Realteilung anzuwenden, auch wenn die übrigen Gesellschafter die Personengesellschaft weiterführen (entgegen BMF 28.2.06, Abschn. II, BStBl I 06, 228 und BMF 8.12.11, BStBl I 11, 1279; FG Münster 29.1.15, 12 K 3033/14 F; Revision zugelassen).
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25.03.2015 · Nachricht aus PFB · Antikorruptionsgesetzgebung
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist da. Korruption soll künftig für alle Gesundheitsberufe strafbar sein. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH (29.3.12,GSSt 2/11), wonach korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist.
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24.03.2015 · Fachbeitrag aus PFB · 9. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung
Auf dem 9. IWW Kongress Praxis Ärzteberatung wurden nicht nur das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und der Dauerbrenner Umsatzsteuer thematisiert, sondern die wieder zahlreich anwesenden Ärzteberater erfuhren auch, wie sie ihren Mandanten durch das zum 1.1.12 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz zusätzliche Einnahmemöglichkeiten aufzeigen können. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Einnahmenseite u.a. durch zwei Entwicklungen in verstärktem Maße gefährdet wird: ...
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24.03.2015 · Nachricht aus PFB · Pflegestärkungsgesetz
In zwei Pflegestärkungsgesetzen soll 2015 die Versorgung verbessert werden. Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz (seit 1.1.15 in Kraft) werden u.a. die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Das 2. Pflegestärkungsgesetz soll u.a. einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren bringen.
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23.03.2015 · Nachricht aus PFB · Anhängige Verfahren
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter u.a. zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Heileurythmisten und aus der Personalgestellung für Bereitschaftspraxen.
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23.03.2015 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuerbefreiung
Die Umsätze eines Heileurythmisten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbandes für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit den Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin auf Grundlage des § 140a SGB V abgeschlossen hat (FG Niedersachsen 23.10.14, 5 K 329/13, Rev. BFH XI R 3/15).
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23.03.2015 · Fachbeitrag aus PFB · Berufsstatistik
Seit dem Jahr 1984 analysiert das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zusammen mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung und veröffent-licht jährlich die Ergebnisse in einer der IDZ-Informationen. Dieser Beitrag geht auf die unterschiedlichen Arten und Kosten der Existenzgründung sowie auf zahnmedizinische Fachpraxen ein.
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20.03.2015 · Nachricht aus PFB · Vertragsarztrecht
Wer als Vertragsarzt die vertragsärztliche Versorgung ohne Zustimmung der KV einstellt, verletzt seine Präsenzpflicht. Daran ändert auch ein Abbau angeblicher Überstunden nichts (BSG 3.7.14, B 6 KA 10/14 B).
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19.03.2015 · Fachbeitrag aus PFB · Rechtsformenwahl
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist die Antwort auf die „Flucht in die LLP“. Aber ist dem Gesetzgeber auch eine passende Antwort gelungen? Von entscheidender Bedeutung ist die Ausgestaltung der Haftung. Der Beitrag stellt daher die konkurrierenden Rechtsformen mit Blick auf die Haftungsbeschränkung, aber auch auf Versicherungspflicht und mögliche Rechtsunsicherheiten gegenüber.
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