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    27.07.2015 · Nachricht aus ESA · Einkommensteuer

    Zwei Arbeitszimmer in zwei Haushalten

    Die Möglichkeit, bis zu 1.250 EUR für ein häusliches Arbeitszimmer abzuziehen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 EStG), ist personenbezogen. Sie verdoppelt sich nicht, wenn der Steuerpflichtige zwei Arbeitszimmer in zwei Haushalten hat (FG Rheinland-Pfalz 25.2.15, 2 K 1595/13, Rev. BFH VIII R 15/15). > lesen

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