19.01.2016 · Fachbeitrag aus PFB · Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Nach § 128 HGB analog haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Gewerbesteuerschulden persönlich und gesamtschuldnerisch. § 159 Abs. 4 HGB regelt nicht den Neubeginn der Verjährung, sondern setzt diesen voraus und überträgt lediglich dessen Wirkung auf die ehemaligen Gesellschafter (BVerwG 14.10.15, 9 C 11/14).
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19.01.2016 · Fachbeitrag aus PFB · Steuerfalle
Nicht selten betreiben Freiberufler ihre Praxis in eigener Immobilie. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oft geschieht dies aus wirtschaftlichen Überlegungen, weil Mietzahlungen für fremde Praxisräumlichkeiten im Gegensatz zur Finanzierung einer eigenen Immobilie als unnütze Aufwendungen angesehen werden, oder um Vorsorge zu betreiben. Allerdings ist die Immobilie im Betriebsvermögen bei der Praxisaufgabe ein großes steuerliches Problem. Der Beitrag geht hierauf und auf ...
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19.01.2016 · Fachbeitrag aus PFB · Praxisnachfolge
Fortsetzungsklauseln legen fest, wie es mit der Gesellschaft im Streitfall zwischen den Gesellschaftern weitergehen soll. Spezifische Bedürfnisse der Gesellschafter sind entscheidend, so z.B. das Haftungsproblem für Erben, die Übertragbarkeit von Betriebsvermögen sowie steuerliche Gesichtspunkte. Der Beitrag widmet sich den Fortsetzungsklauseln und beleuchtet verschiedene Spielarten bei Personengesellschaft und GmbH, da viele Freiberufler (StB, Ärzte) in diesen Rechtsformen organisiert ...
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13.01.2016 ·
Downloads allgemein aus PFB · Downloads · Archiv HBdd
AKTUELLES
2 - Kurznachrichten
RECHT
Krankenhausrecht
3 - Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) zum 1. 2016 in Kraft getreten
Berufsrecht der Heilberufe
5 - Zulässigkeit des Weiterleitens von Rezepten durch einen Hausarzt an Apotheken
Arbeitsrecht
7 - Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
STEUERRECHT
Umsatzsteuerrecht
8 - Tumormeldungen eines Arztes für ein Krebsregister umsatzsteuerpflichtig
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07.01.2016 · Fachbeitrag aus PFB · VeRtragsarztrecht
Die Berechtigung des Vertragsarztes zur Abrechnung der Leistungen seiner Entlastungsassistenten setzt die formelle Grundlage einer Genehmigung nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV voraus. Eine handschriftliche Anzeige der Beschäftigung eines Assistenten durch den abrechnenden Arzt auf der Sammelerklärung genügt ebenso wenig wie eine mündliche Unbedenklichkeitsauskunft eines Vertreters der Kassenärztlichen Vereinigung (SG Marburg 2.9.15, S 16 KA 531/13).
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06.01.2016 · Fachbeitrag aus PFB · Vertragsarztrecht
Neben einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung darf keine vollzeitige Beschäftigung ausgeübt werden (BSG 22.12.15, B 6 KA 5/15 R).
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06.01.2016 · Nachricht aus PFB · VIDEO-Interview | GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das seit August 2015 in Kraft ist, wurde nicht nur in der Entwurfsphase eingehend diskutiert, sondern es wird immer noch so viel über alle Themengebiete hinweg berichtet, dass der Überblick verloren zu gehen droht, welche Felder für die tägliche Beratungspraxis am bedeutsamsten sind. Diesen Punkt greifen die beiden Experten, Dr. Lars Lindenau und Prof. Dr. Martin Rehborn, in einem Experteninterview auf und arbeiten die für die Beratung von Ärzten ...
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05.01.2016 · Nachricht aus PFB · Einkünftequalifkation
Die Tätigkeit eines EDV-Beraters, der keinen (Fach-) Hochschulabschluss im Fach Informatik hat, ist nur dann als ingenieurähnlich und damit freiberuflich zu qualifizieren, wenn er nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Informatikers mit Bachelorabschluss in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise im Wege der Fortbildung und/oder des Selbststudiums oder ggf. anhand eigener praktischer Arbeiten angeeignet hat (FG Hamburg 14.7.15, 3 K 207/14, NZB BFH VIII B 80/15).
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus ESA · Abgabenordnung
Entsteht beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ein Übergangsgewinn und wird dieser im Billigkeitswege auf drei Jahre verteilt, gilt das Erstjahr als Grundlagenbescheid für die Folgejahre hinsichtlich Verteilung und Höhe (BFH 1.10.15, X R 32/13).
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16.12.2015 · Nachricht aus ESA · Gewinnverteilung
Der Mehrgewinn ist im Regelfall auch dann allen Gesellschaftern einer Gemeinschaftspraxis nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn er auf nicht anerkannte vermeintliche Betriebsausgaben der Praxis zurückzuführen ist, von denen tatsächlich nur einzelne Gesellschafter profitiert haben (FG Baden-Württemberg 28.4.15, 8 K 1961/14, Rev. BFH III R 17/15).
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