18.10.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Bilanzierung
Ein Rangrücktritt verhindert die Geltendmachung des Anspruchs vor den restlichen Gläubigern. Der BFH (10.8.16, I R 25/15) hat zuletzt darüber befunden, ob eine Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt erklärt wurde, in der Steuerbilanz passiviert werden darf. Nachfolgend wird die Behandlung im Überschuldungsstatus in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz dargestellt. Insoweit ist auch auf die jüngste Rechtsprechung des BGH (5.3.15, IX ZR 133/14) einzugehen, wonach der ...
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17.10.2017 · Nachricht aus PFB · Außergewöhnliche Belastung
Zieht sich eine Behandlung über den Jahreswechsel, ist es aus steuerlichen Gründen sinnvoll, die gesamten Kosten vorauszuzahlen. So wirken sie sich in Summe im Jahr der Vorauszahlung wenigstens als außergewöhnliche Belastungen aus, die ja nur nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung zu einer Steuerermäßigung führen. Aber: Eine Vorauszahlung der gesamten Kosten muss wirtschaftlich vernünftig begründbar sein.
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10.10.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Die Leistungen eines Verfahrensbeistands sind nicht eng mit der Sozialfürsorge oder der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden. Sie sind damit weder nach § 4 Nr. 25 UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, h oder i MwStSystRL befreit (FG Köln 17.5.17, 9 K 3140/14, Rev. BFH V R 27/17).
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06.10.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein (BFH 24.8.17, V R 25/16).
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05.10.2017 · Nachricht aus PFB · Video
Der Kleinunternehmer ist eine Besonderheit des Umsatzsteuerechts. Obwohl er umsatzsteuerlich ein Unternehmer ist, wird die Umsatzsteuer bei ihm dennoch nicht erhoben. Folglich stellt er Rechnungen ohne Umstatzsteuer aus. Dafür hat er allerdings auch keine Möglichkeit, die Vorsteuer aus den bezogenen Leistungen zu ziehen. Weiter wichtige Aspekte zeigt dieses kurze Video.
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25.09.2017 · Nachricht aus PFB · Instandhaltungskosten
Ein Sofortabzug von Reparatur- oder Instandsetzungsaufwand ist in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb möglich, wenn die Schäden nach dem Erwerb unvermutet eintreten und auf das schuldhafte Verhalten Dritter zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die 15 %-Grenze unerheblich (BFH 9.5.17, IX R 6/16).
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