01.07.2011 · Fachbeitrag ·
Haftung
Wenn Sie aus Kosten- oder Rationalisierungserwägungen des Auftraggebers eine Planung erbringen, die die spätere Nutzung des Werks beeinträchtigt, müssen Sie den Auftraggeber rechtzeitig auf diese funktionalen Schwächen hinweisen. Ansonsten setzen Sie sich Schadenersatzansprüchen aus. Das lehrt ein Fall vor dem Oberlandesgericht München.