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  • · Fachbeitrag · Technische Ausrüstung

    Die Qualität der Ausführungsplanung – Teil 1

    von Prof. Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München

    Zu keinem Zeitpunkt streiten TA-Planer und Baufirmen mehr als bei der Übergabe der TA-Ausführungsplanung. In dieser Phase entscheidet sich maßgeblich, ob ein Projekt erfolgreich verläuft oder nicht. Dabei geht es um viel Geld, um Zeit und um Haftungsfragen für alle Beteiligten. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Leserschaft analysiert PBP dieses konfliktträchtige Thema in einer mehrteiligen Reihe. Dabei werden nicht nur die Ursachen typischer Auseinandersetzungen beleuchtet, sondern auch praxisorientierte Lösungsansätze aufgezeigt.

    Hintergrund: Typische Konflikte in der Lph 5

    Fast jeder Fachplaner kennt das Problem. Die Vergabe ist gelaufen, die Planung übergeben und schon kippt die Stimmung. Anfangs kleine freundliche Fragerunden zu technischen Aspekten der Planung weiten sich plötzlich zu massiven Streitereien inklusive Behinderungsschriftverkehrs und Krisengesprächen aus. Die Baufirma verweist auf Defizite in der Planung, die Baubarkeit wird infrage gestellt und der Bauherr ist völlig verunsichert. Kern des Konfliktes sind Qualität, Umfang und Darstellungstiefe der Ausführungsplanung (AFU). Die Ursachen dieses Konfliktes sind vielfältig.

     

    Begrenzte Leistungsdefinition der Lph 5 in der HOAI

    Die HOAI definiert Leistungsinhalt und -tiefe der Lph 5 nur sehr rudimentär. Dies ist auch nicht ihre Aufgabe. Sie erzeugt über die Beschreibung der Grundleistung nur einen groben Rahmen für die Vergütungsableitung. Die eigentliche Leistungsdefinition ist Aufgabe des Vertrags. Leider werden hier jedoch seit Jahren in vielen Verträgen- und Vertragsmustern nur die Grundleistungen unreflektiert abgeschrieben. Hinzu kommt, dass die Grundleistungen für alle Anlagengruppen identisch definiert sind. Die Folge ist nur eine vermeintliche Leistungsdefinition, die bei einer Meinungsverschiedenheit im Detail in sich zusammenbricht. Dies gilt besonders für die Lph 5, da ein neuer Vertrags- und Leistungspartner ins Projekt kommt – die Baufirma.