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Bau‑Turbo: Bundesministerium ruft „Umsetzungslabor“ ein
| Der „Bau-Turbo“ hat am 17.10.2025 den Bundesrat passiert. Das Gesetz soll den Bau bezahlbaren Wohnraums erleichtern und beschleunigen. Eine Online-Konferenz am 17.10. (mit über 2.500 Teilnehmern, darunter viele Planer) ergab zahlreiche Umsetzungsfragen zum Gesetz. Diese Fragen will das Bundesbauministerium im „Umsetzungslabor“ klären, dessen erste öffentlich zugängliche Tagung am 10.11.2025 in Workshopformat stattfinden wird. |
Im Umsetzungslabor geht es auch um die nachfolgend skizzierten wichtigsten Neuerungen des Gesetzes (Abruf-Nr. 250647):
- Genehmigungsfiktion: Bauanträge gelten nach drei Monaten automatisch als genehmigt, wenn keine Einwände bestehen.
- Neueinführung § 246e BauGB: Ermöglicht Abweichungen im Innen- und Außenbereich, um neuen Wohnraum zu schaffen.
- Anpassung § 31 Abs. 3 BauGB: Erleichtert Abweichungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus.
- Anpassung § 34 BauGB: Erlaubt Errichtung von Wohngebäuden im unbeplanten Innenbereich, selbst wenn sie sich nicht in die Umgebung einfügen.
Weiterführende Hinweis
- Wenn Sie am Umsetzungslabor teilnehmen wollen, können Sie sich hier anmelden: www.iww.de/s14637
- Den aktuellen Wortlaut des Bau-Turbo-Gesetzes finden Sie unter der Abruf-Nr. 250647
Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 2 | ID 50596598