· Fachbeitrag · Aufbissbehelfe
Aufbissbehelf nach IPR ‒ Prozedere und zahntechnische Abrechnung
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
Nach einer Kiefergelenksvermessung mit dem IPR-System wird bei einem Patienten für den Unterkiefer ein adjustierter Aufbissbehelf mit Bügel im Labor hergestellt. Nachdem zeitgleich zwei Zähne extrahiert wurden, wird der Aufbissbehelf zusätzlich zwei Konfektionszähne erhalten. Welche zahntechnischen Leistungen in Frage kommen, zeigt dieser Beitrag auf.
„Bissnahme“ erfordert Registrierung feinster Bewegungen
Für alle zahnärztlichen Restaurationen und Rekonstruktionen im oralen System ist eine Zuordnung des Unterkiefers (UK) zum Schädel im Sinne einer Zentrik notwendig. Entweder in direktem Verfahren oder über den Einsatz von Artikulatorsystemen, wobei jede Form der „Bissnahme“ als Übertragung dient.
Damit entsteht die Notwendigkeit, auch feine und feinste Bewegungs- und Verhaltensweisen in relativ starre mechanische Systeme zu übertragen. Wichtig ist dabei die Festlegung einer Achse im Artikulator, die dem harmonischen Zusammenspiel aller beteiligten Strukturen (Gelenk, Muskulatur, nervale Steuerungen) Rechnung trägt. Dadurch wird es erforderlich, dass mit Ausführung der „Bissnahme“ auch immer eine Überprüfung oder Neuzuordnung der UK-Positionen unter dem Aspekt optimaler physiologischer Verhältnisse zum Schädelskelett erfolgt.
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