20.05.2022 · Nachricht aus MK · Gaslieferung
Der Energieversorgungsvertrag kommt i. d. R. mit dem zustande, der die tatsächliche Verfügungsgewalt am Übergabepunkt ausübt. Dies ist regelmäßig der Mieter oder Pächter, dem die tatsächliche Verfügungsgewalt vertraglich eingeräumt ist, unabhängig davon, ob dies dem Energieversorger bekannt ist oder nicht (LG Amberg 6.9.21, 22 O 828/20, Abruf-Nr. 228963 ).
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20.05.2022 · Fachbeitrag aus MK · Praxisfälle
Beim Tod des Mieters tun sich die Amtsgerichte in ihrer Funktion als Nachlassgerichte bisweilen schwer, eine Nachlasspflegschaft einzusetzen, um Wohnraummietverhältnisse zu beenden oder abzuwickeln. Sie verweisen dabei gerne auf das Vermieterpfandrecht, das aber im Fall des verstorbenen Mieters bei unbekannt bleibenden Erben nicht funktionieren kann. Hier zeigt sich ein gutes Beispiel für den Satz: „Theorie trifft Praxis“. Der folgende Beitrag bereitet die grundlegenden mietrechtlichen, ...
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17.05.2022 · Fachbeitrag aus MK · Mietervorkaufsrecht
Der Erwerb von Immobilien und ihre Aufteilung in Wohnungseigentum ist ein attraktives Geschäftsmodell. Der Verkauf der Wohnung in unvermietetem bzw. (wenigstens) zum Marktpreis vermieteten Zustand wirkt sich oft auf die Höhe des vom Verkäufer erzielbaren Kaufpreises aus. Der Mieter, der von dem ihm nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch macht, erwirbt die Wohnung stets ohne die „Belastung“ mit einem Mietvertrag mit einem Dritten und könnte sie – so die ...
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16.05.2022 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Für bis zum 30.11.20 anhängig gewordene Beschlussersetzungsklagen gilt in analoger Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG weiter das bisherige Verfahrensrecht. Insbesondere bleiben die übrigen Wohnungseigentümer die richtigen Klagegegner (BGH 25.2.22, V ZR 65/21, Abruf-Nr. 228967 ).
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16.05.2022 · Nachricht aus MK · IWW-Webinare
Auch im 2. und 3. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie u. a.:
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15.05.2022 · Nachricht aus MK · Mietpreisbremse
Der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB ist als Hilfsanspruch des Mieters ausgestaltet. Er bereitet den auf Rückzahlung gerichteten Hauptanspruch vor. Ebenso wie der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann der Auskunftsanspruch aus § 556g Abs. 3 BGB jedenfalls nicht vor dem Hauptanspruch verjähren, dem er dient (LG Berlin 2.11.21, 65 S 64/21, Abruf-Nr. 228962 ; n. rkr., Revision BGH VIII ZR 375/21).
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21.04.2022 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
Bauunwillige Wohnungseigentümer können bauliche Veränderungen zwar nicht verhindern. Über § 21 WEG n. F. wird aber ein angemessener Interessenausgleich getroffen. Die Kostenverteilung nach § 21 WEG n. F. bildet im Zusammenspiel mit den baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG n. F. ein neues System und so einen wesentlichen Eckpunkt des WEMoG (zum Ganzen ausführlich: Grüneberg/Wicke, BGB, § 21 WEG Rn. 1). § 21 WEG n. F. tritt zum Teil an die Stelle des § 16 WEG a. F. Mit § 21 Abs. 4 ...
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21.04.2022 · Fachbeitrag aus MK · Kündigung
Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter Handwerker damit beauftragten, Reparaturen in Mietwohnungen durchzuführen, z. B. weil der Mieter einen Mangel gerügt hat, der Vermieter einen Rauchmelder montieren möchte oder ein Wasserrohr geplatzt ist. Doch was ist, wenn der Mieter die Handwerker nicht in seine Wohnung lassen möchte? Dieses Problem hat während der Coronapandemie noch zugenommen, weil manche Mieter den Zutritt wegen einer evtl. Ansteckungsgefahr verweigern.
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21.04.2022 · Fachbeitrag aus MK · Kündigung
Der Vermieter kann das Mietverhältnis u. a. außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung eines „nicht unerheblichen“ Teils der Miete in Verzug ist. Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum nimmt das Gesetz eine Konkretisierung vor: Der Mietrückstand ist dann als „nicht unerheblich“ anzusehen, wenn er die für einen Monat geschuldete Miete übersteigt. Die Frage, ob diese Erheblichkeitsschwelle bei jedem einzelnen der ...
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21.04.2022 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Überlässt der Wohnungseigentümer seine Wohnung einem Dritten, ist er verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um das berechtigte Unterlassungsbegehren eines anderen Eigentümers umzusetzen (AG Hamburg 17.8.21, 9 C 42/21, Abruf-Nr. 228414 ).
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