16.12.2025 · Fachbeitrag aus MK · Zweiergemeinschaft
In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft wird die Kenntnis eines einzelnen Wohnungseigentümers der Gemeinschaft zugerechnet. Ein Anspruch auf Beseitigung einer ohne Zustimmung errichteten baulichen Veränderung (§§ 985, 1004 Abs. 1 S. 1 BGB) verjährt regelmäßig in drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) ab dieser Kenntnis. Nach Fristablauf kann auch der Anspruch auf Duldung des Rückbaus (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB) verwirkt sein, wenn die Gemeinschaft über Jahre untätig bleibt und der ...
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16.12.2025 · Nachricht aus MK · Zweiergemeinschaft
In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft wird die Kenntnis eines einzelnen Eigentümers der Gemeinschaft zugerechnet. Ein Anspruch auf Beseitigung einer ohne Zustimmung errichteten baulichen Veränderung verjährt
i. d. R. in drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) ab dieser Kenntnis. Nach Fristablauf kann auch der Anspruch auf Duldung des Rückbaus (§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB) verwirkt sein, wenn die Gemeinschaft über Jahre untätig bleibt und der bauende Eigentümer auf das Ausbleiben ...
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16.12.2025 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Soll ein Warmwasserspeicher erneuert werden, weil eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei, reicht der bloße Hinweis auf das Alter der Anlage als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Ein Beschluss, der Eigentümern ab der zweiten Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen die Kosten auferlegt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung (AG Spandau 1.7.25, 19 C 47/24 WEG, Abruf-Nr. 251146 ).
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04.12.2025 · Urteilsbesprechung aus MK · Bauliche Veränderung
Auch Anpflanzungen sind bauliche Anlagen i. S. d. WEG. Jede Veränderung bedarf eines Beschlusses. Fehlt dieser, kann jeder Eigentümer bei eigenmächtigem Vorgehen eine Wiederherstellung bzw. Wiederanpflanzung verlangen. So hat es das LG Hamburg entschieden.
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04.12.2025 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
Die Veräußerung von Wohnungseigentum kann nach § 12 WEG von der Zustimmung anderer Eigentümer oder eines Dritten abhängig gemacht werden. Damit soll verhindert werden, dass unerwünschte Personen in die Gemeinschaft eintreten (Hügel/Elzer, WEG, § 12 Rn. 1). Durch das WEMoG wurden Abs. 1 bis 3 leicht modifiziert. Abs. 4 wurde neu gefasst.
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04.12.2025 · Fachbeitrag aus MK · Steuerrecht
Im Folgenden wird die steuerliche Behandlung der Erhaltungsrücklage bei Vermietung und Verpachtung von Eigentumswohnungen näher beleuchtet. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH eingegangen.
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04.12.2025 · Urteilsbesprechung aus MK · Kündigung
Eigenbedarfskündigungen beschäftigen auch den BGH immer wieder. Er musste nun einen Fall entscheiden, in dem der Vermieter eigentlich mit einer ihm gehörenden Wohnung „versorgt“ war. Der Bedarf an der vermieteten Wohnung war allein darauf zurückzuführen, dass er die von ihm bewohnte Wohnung zunächst umbauen und dann veräußern wollte.
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04.12.2025 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Anwälte vorliegen. Dies gilt auch, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. Es steht im Ermessen der Eigentümer, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung eine vom Verwalter ohne Beschluss veranlasste Maßnahme nachträglich zu genehmigen. Dies ist rechtmäßig, wenn die Maßnahme selbst ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BGH 18.7.25, V ZR 76/24, Abruf-Nr. ...
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04.12.2025 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Soll ein Warmwasserspeicher erneuert werden, weil eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei, reicht der bloße Hinweis auf das Alter der Anlage als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Ein Beschluss, der Eigentümern ab der zweiten Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen die Kosten auferlegt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung (AG Spandau 1.7.25, 19 C 47/24 WEG, Abruf-Nr. 251146 ).
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04.12.2025 · Nachricht aus MK · Wohnraummiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete darf nach §§ 286, 287 ZPO anhand des Berliner Mietspiegels 2019 geschätzt werden, auch wenn ein Sachverständigengutachten zu einem abweichenden Ergebnis kommt (LG Berlin 27.8.25, 64 S 127/23, Abruf-Nr. 251145 ; Rev. anh. BGH VIII ZR 276/25).
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