05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung (anthroposophische Bewegungstherapie) können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sein. Ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind nicht erforderlich (BFH 26.2.14, VI R 27/13, Abruf-Nr. 141861 ).
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15.07.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Aktuelles zum Spendenrecht
Gemeinnützige Vereine gewähren ihren ehrenamtlich tätigen Mitgliedern oftmals steuerliche Vergünstigungen in Form von Aufwandsspenden. Dies ist ein beliebtes Mittel, den Mitgliedern für ihr Engagement zu danken, ohne hierfür finanzielle Mittel aufwenden zu müssen. Dabei sind jedoch einige formelle Voraussetzungen zu beachten, da für den Verein ansonsten ein Haftungsrisiko – und damit auch ein finanzielles Risiko – besteht.
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07.07.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass beide Partner berufstätig sind. Da für die Hausarbeit kaum Zeit bleibt, liegt es nahe, eine Haushaltshilfe auf 450-EUR-Basis zu beschäftigen. Der praktische Fall stellt die rechtlichen Grundlagen vor, geht auf wichtige Besonderheiten ein und zeigt u.a. auf, dass sich eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung „unter dem Strich“ sogar finanziell rechnen kann.
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02.07.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Kapitalgesellschaften
Ordnet das FA für eine GmbH eine Betriebsprüfung an, gibt es einige Tatbestände, die häufig zu Steuernachzahlungen führen. Welche das sind und wie ein Mehrergebnis bereits im Vorfeld vermieden werden kann, wird nachfolgend thematisiert.
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02.07.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Steuerpflichtige müssen sich darauf einstellen, dass das FA aufgrund der ihm zugehenden Veräußerungsanzeigen über die meisten Grundstücksgeschäfte informiert ist. Demzufolge kann das FA prüfen, ob aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks eine Steuerpflicht nach
§ 23 EStG resultiert. Nachfolgend soll anhand praxisrelevanter Fallgestaltungen insbesondere gezeigt werden, wie eine Besteuerung nach § 23 EStG ggf. vermieden werden kann.
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02.07.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Betriebsaufspaltung
Nach Ansicht des FG Münster (6.12.13, 14 K 2727/10 G, Abruf-Nr. 141596 ) ist eine Betriebsaufspaltung nicht auf die Fälle zu begrenzen, in denen der vermietete Gegenstand im Eigentum des Besitzunternehmens steht bzw. bei diesem als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanzierungsfähig ist. Eine sachliche Verflechtung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige nicht der Eigentümer überlassener Räumlichkeiten ist, sondern diese selbst angemietet hat.
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