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  • 30.01.2026 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Sturz im Treppenhaus bei Rufbereitschaft ist kein Arbeitsunfall

    | Wer zuhause in Rufbereitschaft ist und auf dem Weg zur Außentür im Treppenhaus stürzt, steht nicht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Ein Arbeitsunfall liegt hier nicht vor, so das LSG Berlin-Brandenburg. |

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