18.10.2022 · Fachbeitrag aus KP · Personalplanung
In immer noch zu vielen Kanzleien herrscht statt vorausschauender Personalplanung das Prinzip Dauerbaustelle, wobei das Loch an der einen Stelle mit dem Aushub aus einem anderen Loch gefüllt wird. Dabei geht es auch anders. Sie sollten danach streben zu agieren, statt immer nur zu reagieren. Dafür müssen Sie allerdings auch Ihre Mitarbeitenden besser kennen als nur deren Auslastungsgrade und Umsatzbeiträge. In diesem Beitrag möchte ich auf sechs wichtige Auslöser für ...
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17.10.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht (BGH 20.9.22, XI ZB 14/22, Beschluss).
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13.10.2022 · Nachricht aus KP · Steuerberatungsgesetz
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT Drucks. 20/3449). Wirklich neu sind allerdings nur die Regelungen zum beSt für weitere Beratungsstellen. Ansonsten wurden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen.
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10.10.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Die bloße Erklärung eines Verteidigers, dass eine Übermittlung der Berufung als elektronisches Dokument vorübergehend aus technischen Gründen nicht möglich ist, rechtfertigt keine Ersatzeinreichung. Der Berufsangehörige muss vorgetragen, dass er über eine einsatzbereite technische Infrastruktur verfügt, und ob eine Störung im Bereich der Hard- oder der Software oder in anderen Umständen begründet ist. Es ist ferner darzulegen, seit welchem Zeitpunkt die Störung besteht, und ob bzw.
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07.10.2022 · Nachricht aus KP · Zurückbehaltungsrecht
Eine Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht ist nur möglich, wenn man es auch ausgeübt hat, d.h., die ausdrückliche Erklärung abgegeben hat, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Allein dessen Bestehen reicht nicht. Das Zurückbehaltungsrecht kann auch nicht konkludent ausgeübt werden.
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03.10.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Bei Gericht eingereichte elektronische Dokumente müssen für die Bearbeitung geeignet sein. Welche Dokumente als bearbeitbar gelten, ergibt sich aus der „Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV)“ (OLG Oldenburg 25.2.22, 1 Ss 28/22).
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30.09.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 1.1.22 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den BFH übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d FGO führt zur Unwirksamkeit des Antrags. Er gilt als nicht vorgenommen (BFH 23.8.22, VIII S 3/22, Beschluss).
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29.09.2022 · Fachbeitrag aus KP · DSGVO/Akteneinsicht
Der BFH hat entschieden, dass das FG nicht die Akteneinsicht nach § 78 FGO verweigern darf, weil die Akte nur dem Kläger bereits bekannte Unterlagen enthält (BFH, 30.5.22, II B 55/21, Beschluss).
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26.09.2022 · Nachricht aus KP · Steuerberaterplattform/beSt
Die Registrierungsbriefe für die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) werden im Laufe des ersten Quartals 23 in alphabetischer Reihenfolge versendet. Mit Erhalt des Registrierungsbriefs besteht die Pflicht zur Registrierung und zur aktiven und passiven Nutzung des beSt. Die DATEV, die von der BStBK mit der technischen Entwicklung betraut worden war, gibt nun ihren Mitgliedern Hinweise, für die erfolgreiche Integration. Um die Anbindung ab Januar ...
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23.09.2022 · Nachricht aus KP · Elektronischer Rechtsverkehr
Rechtsanwaltsgesellschaften fallen unter den persönlichen Anwendungsbereich des § 52d S. 1 FGO. Auch der Umstand, dass es für Rechtsanwaltsgesellschaften bisher kein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach gibt, führt nicht dazu, dass sie von der Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Dokumente befreit sind (FG Berlin-Brandenburg 6.7.22, 9 K 9009/22).
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