16.07.2018 · Nachricht aus KP · Seminarhinweis
In Kürze startet das IWW Institut eine neue Seminarreihe zum Thema „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“. Auf www.iww.de/seminare erfahren Sie alles rund um dieses Webinar, das Sie und Ihre Mitarbeiter einmal im Quartal auf den neuesten Stand bringt.
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16.07.2018 · Nachricht aus KP · Kanzleiberatung
Zum Stichtag 1.1.17 lag die Anzahl der Steuerberaterpraxen in Deutschland bei 54.385. Davon werden 37.755 als Einzelpraxen geführt. Nicht jede dieser Praxen läuft wirklich rund. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, bietet sich eine Kanzleiberatung. Dabei wird eine Kanzlei auf Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken untersucht. Aus der Praxis einer solchen Kanzleiberatung durch die audita consulting gmbh stammt der Erfahrungsbericht des Kanzleiberaters Gerd Otterbach aus Netphen. Auf 18 ...
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16.07.2018 · Fachbeitrag aus KP · Kanzleimarketing
Die Webseite gehört zum Außenauftritt von Kanzleien inzwischen nahezu selbstverständlich dazu. Doch die Erfahrungen mit Besucherzahlen,
Kontaktanfragen oder gar Mandantengewinnung sind sehr unterschiedlich. Woran liegt es, dass manche Kanzlei-Webseiten zunehmend zu qualitativ hochwertigen Marketingplattformen und andere gefühlt ein Dasein als
Mauerblümchen führen? Dieser Frage und wie man mit der Webseite echtes Interesse auch bei neuen Mandanten wecken kann, zeigt der folgende Beitrag.
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13.07.2018 · Fachbeitrag aus KP · Datenschutzgrundverordnung
In Seminaren zur DSGVO und in den Hinweisen der BStBK und des DStV für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Steuerberater wird zurzeit der Eindruck vermittelt, dass Steuerberater mit ihren Mandanten nicht mehr unverschlüsselt per E-Mail kommunizieren dürfen. Die Ver-
unsicherung im Kreis der Steuerberater ist groß, zumal viele Mandanten keinen verschlüsselten E-Mail-Verkehr wünschen. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie dennoch ein berufsrechtlich unbedenklicher ...
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12.07.2018 · Fachbeitrag aus KP · Kanzleistrategie
Die Steuerberaterbranche ist derzeit ein „gefundenes Fressen“ für disruptive Geschäftsmodelle. Das heißt, es werden Wettbewerber in den Markt eintreten, die mit intelligenten Lösungen und einem guten Marketing Kernaufgaben von Steuerkanzleien übernehmen werden. Helfen kann nur ein konsequentes Umdenken. Die folgenden 10 Regeln sollen Anregungen geben, um den Weg in das digitale Zeitalter erfolgreich zu beschreiten.
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10.07.2018 · Fachbeitrag aus KP · Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Das BMF hat mit zwei Schreiben (BMF 29.5.18, IV A 4 - S 0316/13/10005 :054, Abruf-Nr. 201981 , BMF 19.6.18, IV A 4 - S 0316/13/10005 :053, Abruf-Nr. 201924 ) den AEAO im Hinblick auf die durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.16 (BGBl I 16, 3152) erfolgte Einführung einer Kassen-Nachschau (§ 146b AO) und die Änderungen des § 146 Abs. 1 AO (Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung), ergänzt. Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelungen bei ...
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10.07.2018 · Nachricht aus KP · Berufsrecht
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingtem Fristversäumnis bei einer langfristig bekannten Erkrankung ist nicht möglich, da entsprechende Vertretungsvorsorge hätte getroffen werden müssen (BFH 9.4.18, X R 9/18).
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09.07.2018 · Fachbeitrag aus KP · Haftungsfragen
Erkrankt der Berater während eines gerichtlichen Verfahrens, muss er bestimmte Sorgfaltspflichten beachten, will er Nachteile für sich und den Mandanten vermeiden. Zwei aktuelle zivilgerichtliche Entscheidungen beleuchten diese Problematik auf unterschiedliche Weise (OLG Frankfurt 19.2.18, 8 W 8/18; BGH 18.1.18, V ZB 113/17).
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09.07.2018 · Nachricht aus KP · Wiedereinsetzung
Eine Erkrankung ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn sie plötzlich aufgetreten ist, mit ihr nicht gerechnet werden musste und sie so schwerwiegend war, dass weder die Wahrung der laufenden Fristen noch die Bestellung eines Dritten, der sich um die Fristwahrung kümmern konnte, möglich war (BFH 9.4.18, X R 9/18).
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06.07.2018 · Nachricht aus KP · Verfahrensrecht
Ein Fehler eines angestellten Steuerberaters in einer Angelegenheit, für die er sonst nicht die Sachbearbeitung übernimmt, ist dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnen (FG Hamburg, 19.1.18, 2 K 215/17, NZB BFH IV B 9/18)..
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