06.03.2020 · Fachbeitrag aus KP · Steuerberatung 2020
Nur 14,5 % der rund 700 befragten Steuerberater haben aktuell angestellte Berufsträger, die bereits für die Nachfolge vorgesehen sind, wobei dies bei Männern mit 17,5 % dreimal häufiger der Fall ist als bei Frauen mit 6,5 %. Ein Viertel der Untersuchungsteilnehmer berichtet zudem von in ihrer Kanzlei angestellten Berufsträgern, die als Nachfolger zumindest infrage kämen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts der Freien Berufe und der Jost AG.
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus KP · Steuerberatung 2020
Steuerberater schätzen den wahrscheinlichen Wert ihrer Kanzlei umso besser ein, je jünger sie sind. Zusammengenommen geben die rund 700 Steuerberater, die in der Studie „Nachfolgemanagement in Steuerberaterkanzleien 2019“ des Instituts für Freie Berufe und der Jost AG befragt wurden, einen Durchschnittswert von 101 % des Nettojahresumsatzes an.
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02.03.2020 · Fachbeitrag aus KP · Praxisbewertung
Wenn es um den Verkauf einer Kanzlei geht, schlägt die Verkäuferseite überwiegend noch mit „branchenüblichen“ Multiplikatoren auf. Die Käuferseite antwortet inzwischen mit knallharten Barwerten (Praxiswerten) aus einer Ertragswertrechnung in Verbindung mit Liquiditäts- und Kapitaldienstrechnungen und Due-Diligence-Checklisten. Doch hinter diesem vordergründigen Kampf der Methoden steckt mehr. Es geht um den fundamentalen Wandel im Steuerberatungsmarkt.
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02.03.2020 · Fachbeitrag aus KP · Steuerberatervergütungsverordnung
Lange wurde darüber spekuliert, jetzt wird es konkret: Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wird geändert – zugunsten des steuerberatenden Berufs! Dies entspricht den Forderungen von DStV und BStBK. Seit 21.2.20 gibt es einen Referentenentwurf des BMF für eine „Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“, in der in Art. 8 auch mehrere Änderungen der StBVV enthalten sind. Hier sind die wesentlichen Punkte.
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28.02.2020 · Fachbeitrag aus KP · Praxisbewertung
Als Berater sind Steuerberater verpflichtet, ihre Mandanten nach dem Grundsatz diligentia quam in suis (übliche Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) dahin gehend zu beraten, dass diese jederzeit Auskunft über ihren Vermögensstatus geben können. Warum gilt das nicht auch für den Steuerberater? Wie bei der Zugewinnausgleichsberechnung das Vermögen zu Beginn und zum Ende der Beziehung festzustellen ist, so sollte auch für jede Praxis, ob Einzelpraxis oder kleine oder große Gesellschaft, ...
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24.02.2020 · Fachbeitrag aus KP · Rechtsform
Wegen steigender Haftungsrisiken überlegen in der GbR tätige Steuerberater diese in eine PartG mbB „umzuwandeln“. Dabei kann sich auch die berufsrechtliche Frage stellen, ob für diese eine Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft bei der Steuerberaterkammer erforderlich ist bzw. ob eine solche anzustreben ist.
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24.02.2020 · Fachbeitrag aus KP · Fehlerhafte Abrechnung
Nicht ordnungsgemäße Rechnungen des Steuerberaters gefährden nicht nur den Gebührenanspruch als solchen, sondern führen auch zur Belastung mit Kosten des Gerichtsverfahrens. Welche drastischen Auswirkungen dies haben kann, zeigt nachfolgender Beispielsfall aus der Praxis.
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21.02.2020 · Fachbeitrag aus KP · Verfahrensrecht
Führt das FG seine Prozessakte in Papierform, kann der Rechtsbeistand des Klägers nicht verlangen, dass ihm die Gerichtsakte und dort vorgelegte Behördenakten zur Akteneinsicht in seine Kanzleiräume übersandt werden (BFH 6.9.19, III B 38/19).
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19.02.2020 · Nachricht aus CE · Bundesarbeitsgericht
Als Arbeitgeber haben Sie keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen Ihrer Arbeitnehmer wahrzunehmen. Wenn Sie aber zum Beispiel zur Altersvorsorge freiwillig Auskünfte erteilen, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls könnte sich Ihr gut gemeinter Rat schnell zum Bumerang entwickeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG)hat jetzt zum Glück entschieden: Wenn ein Bankberater auf einer Betriebsversammlung bei Arbeitnehmern nicht auf laufende Gesetzgebungsverfahren ...
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17.02.2020 · Fachbeitrag aus KP · Praxisbewertung
Bei der Ertragswertmethode wird der Nettoüberschuss als Differenz zwischen zukünftig erwartbaren Einnahmen und Ausgaben für die Berechnung herangezogen. Diese prognostizierten Überschüsse werden über einen definierten Zeitraum auf den Gegenwartswert abgezinst (Barwert/Praxiswert). Der Investor setzt den Kapitalisierungszinssatz für eine vergleichbare fristen-, risiko- und steuer-äquivalente Alternativinvestition an. Die Investition des Käufers ist die Desinvestition des Verkäufers.
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