Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung des Mandanten zu bleibenden steuerlichen Vorteilen, können diese im Rahmen des vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein (BGH 21.10.21, IX ZR 9/21).
Die Weitergabe der für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer Gesellschaft erforderlichen Informationen an die mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragten Mitarbeiter und Steuerberater ...
Es kommt bei der Frage, ob und welcher Nachteil durch eine Steuerschätzung entstanden ist, nicht darauf an, wie hoch die festgesetzten Steuernachzahlungen sind, sondern darauf, inwieweit die Schätzung zu einem ...
Die Haftung eines juristischen Mitarbeiters einer Anwaltskanzlei als Scheingesellschafter (§ 130 HGB) kommt nur dann in Betracht, wenn er in zurechenbarer Weise als Rechtsanwalt und Sozius aufgetreten ist. Alleine das Führen von Mandantengesprächen in den Kanzleiräumen reicht hierfür nicht aus, vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die üblicherweise auf eine Anwaltsposition hindeuten (LG Dessau-Roßlau 27.9.19, 2 O 593/17).
Das LG Münster (18.11.20 – 110 O 7/20) hat festgestellt, dass ein Steuerberater seinem Mandanten auch dann für einen Vermögensschaden durch einen Fehler des FA haftet, wenn er den Fehler hätte verhindern können.
Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein Steuerberater haftet, wenn er es unterlassen hat, die von ihm vertretene GmbH darüber zu unterrichten, dass durch Ausstellung einer Bescheinigung nach § 27 ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
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Der Steuerberater verstößt gegen die sich aus dem mit dem Mandanten geschlossenen Steuerberatervertrag ergebenden Pflichten, wenn er den Kläger nicht darauf hinweist, dass ein Antrag auf Berücksichtigung eines zutreffenden Verlustes (§ 171 Abs. 3 AO) auch mandantenseits gestellt werden kann, auch wenn hierfür ab Erlass des Feststellungsbescheids zwei Jahre Zeit bestanden haben, um abzuwarten, ob das FA von sich aus tätig wird (LG Münster 18.11.20, 110 O 7/20).