Trotz des Rechts, geschäftsmäßig Hilfeleistungen in Steuersachen zu erbringen, darf der Berufsangehörige Rechtsberatung nur im Zusammenhang mit steuerlichen Problemen als Nebenleistung zu seiner Tätigkeit vornehmen (LG Memmingen 18.1.23, 2 HK O 1659/22).
Das FG darf im Rahmen seiner Überzeugungsbildung steuerstrafrechtliche Vorfragen auch dann eigenständig prüfen, wenn die Staatsanwaltschaft ihre diesbezüglichen Ermittlungen eingestellt hat (BFH 28.2.
Auch unter Betreuung stehende Personen müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ihnen zur Seite stehende Betreuer dürfen diese Obliegenheiten uneingeschränkt erfüllen und vor allem Steuererklärungen ...
Im Jahr 2022 bestand für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater noch keine Verpflichtung, ihre Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das gilt auch, wenn sie in einer Partnerschaftsgesellschaft mit einem Rechtsanwalt verbunden waren (BFH 17.5.23, II B 36/22, Beschluss).
Eine aktive Nutzungspflicht des beSt besteht erst mit Abschluss des erstmaligen „System-Rollouts“ des beSt (= Zeitpunkt der Versendung der „letzten“ Registrierungsbriefe im Rahmen des erstmaligen ...
Die „Fast Lane“ war eine Möglichkeit für Steuerberater, sich bei der
BStBK zu melden und so eine schnellere Freischaltung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zu erreichen. Seit dem 1.1.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 S. 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren. (Beschluss vom 24.5.23, XI R 34/21).